Stadtumbau West
Einführung
Das Programm „Stadtumbau West“ wurde 2004 aufgelegt, um auf die neuen Herausforderungen, die durch den demographischen und wirtschaftlichen Wandel hervorgerufen werden, reagieren zu können. Mit diesem Programm wollen Bund und Länder die betroffenen Kommunen unterstützen, frühzeitig notwendige Anpassungsprozesse einzuleiten.
Ziel ist die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen auf der Grundlage von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten (vgl. § 171a – d BauGB).
Entsprechend der für das jeweilige Programmjahr gültigen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung werden für das Programm „Stadtumbau West“ Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung bereitgestellt. Land und Kommunen stellen die Kofinanzierung der Bundesmittel sicher.
Mit dem Programmjahr 2019 ist der Programmbereich „Stadtumbau West“ ausgelaufen. Förderanträge für das Programm sind seit 2020 nicht mehr möglich.
Weitere Informationen (z.B. Formulare, Publikationen) finden Sie unter dem Punkt „Service“ zum Download.
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Leitfaden zur Ausgestaltung des Programms zur Städtebauförderung "Stadtumbau West"
Ziele und Gegenstand der Förderung
Kommunen mit Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind, sollen in die Lage versetzt werden, sich frühzeitig auf Strukturveränderungen, vor allem in Demographie und Wirtschaft, und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Städtebauliche Funktionsverluste sind dabei als dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für bestimmte Nutzungen zu charakterisieren.
Förderschwerpunkte
Förderschwerpunkte des „Stadtumbau West“ sind insbesondere:
- die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme wie Erarbeitung (Fortschreibung) der integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte,
- die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen,
- die Verbesserung des öffentlichen Raums, des Wohnumfeldes und der privaten Freiflächen,
- die Anpassung der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung,
- die Aufwertung und der Umbau des Gebäudebestandes. Dazu gehört auch die Erhaltung von Gebäuden mit baukultureller Bedeutung, wie die Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden,
- die Wieder- und Zwischennutzung freigelegter Flächen,
- die Umsetzung von Grün- und Freiräumen sowie Maßnahmen der Barrierearmut bzw. -freiheit,
- sonstige Bau- und Ordnungsmaßnahmen, die für den Stadtumbau erforderlich sind,
- der Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder Gebäudeteile oder der dazu gehörenden Infrastruktur,
- die Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern (auch „Tag der Städtebauförderung“), das Quartiersmanagement sowie die Leistungen von Beauftragten.
Fördervoraussetzungen und Kriterien zur Programmaufnahme
Antragsberechtigte sind Städte und Gemeinden des Saarlandes. Auf die Aufnahme in das Programm „Stadtumbau West“ besteht kein Rechtsanspruch.
Fördervoraussetzung ist ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Sofern dieses Entwicklungskonzept gesamtstädtische Belange nicht beinhaltet, ist es in ein gegebenenfalls gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. daraus abzuleiten. Die Aktualität des Entwicklungskonzepts ist sicherzustellen.
Das Fördergebiet ist räumlich abzugrenzen. Die räumliche Festlegung erfolgt nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung, welche folgende Möglichkeiten der räumlichen Abgrenzung zulässt:
- Stadtumbaugebiet nach § 171 b BauGB,
- Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB,
- städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 BauGB oder
- Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB.
Download
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2019
Evaluierung und Monitoring
Die Städtebauförderung ist als „lernende Politik“ auf eine leistungsfähige Begleitforschung und Evaluierung angewiesen. Um die Erfolge des Programms in den Kommunen zu messen, wird erhoben, was durch den Mitteleinsatz baulich erreicht wurde und welche Veränderungen für den Stadtraum und das Fördergebiet in einem bestimmten Zeitraum beobachtet wurden. Nur mit diesen Daten ist es möglich, das Programm stetig weiter zu entwickeln.
Nach den Vorgaben des Bundes besteht seit 2014 die Pflicht zur Erhebung der Informationen für alle Programmkommunen. Die Erhebung erfolgt durch die Kommune selbst.
Downloads
Nutzerhandbuch Elektronisches Monitoring
Begleitinformationen und eMonitoring hier eingeben
Beschreibung einer Modellgemeinde und laufende Fördergebiete
Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West“
Städtebauliche Gesamtmaßnahme der Stadt Völklingen „Stadtumbau Völklingen Innenstadt“
wichtige Daten
Stadt Völklingen
ca. 39.500 Einwohner (2012)
Mittelzentrum, viertgrößte Stadt des Saarlandes
Förderprofil
Wirtschaftsstruktureller Wandel einer ehemals prosperierenden, von der Montanindustrie geprägten Stadt.
Ausgangssituation
Die Stadt Völklingen zählte einst zu bedeutendsten Montanstandorten in der Bundesrepublik. Der traditionelle Standort ist besonders durch den Strukturwandel der Stahlindustrie und der damit verbundenen Schließung von Hochöfen und Bergwerken betroffen. Der tiefgreifende Strukturwandel ging einher mit einem Rückgang der Arbeitsplätze und enormen Flächenfreisetzungen. Die damit zusammenhängende Abwanderung von Teilen der Bevölkerung und zunehmende Kaufkraftverluste haben zu einem anhaltenden Niedergang der Völklinger Innenstadt geführt.
Besonderheiten
Die Innenstadt von Völklingen leidet unter erheblichen städtebaulichen und funktionalen Mängeln. Angesichts dieser Mängel wurde die Stadt Völklingen 2002 in das Forschungsfeld „Stadtumbau West“ des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt) des Bundes aufgenommen. Auf Grundlage der in dem Forschungsfeld erlangten Erfahrungen legte der Bund daraufhin im Jahr 2004 das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ auf. Mit Beginn der Aufnahme im ExWoSt-Forschungsfeld „Stadtumbau West“ wurden umfangreiche Investitionen in der Innenstadt gestartet, die seit 2006 im Programm „Stadtumbau West“ fortgeführt wurden. Es wurden Strategien entwickelt, um die Einzelhandelsflächen räumlich zu konzentrieren. Durch gezielten Rückbau wurden negativ prägende Großstrukturen reduziert. Ein weiteres innovatives Instrument im Stadtumbau war die Gründung einer öffentlich-privaten Entwicklungsgesellschaft zur Sanierung der bedeutsamen Altbaubestände. In der Stadt wurde der Stadtumbau-Prozess von Beginn an stark in der Öffentlichkeit kommuniziert. Die Stadt versucht so, die Bevölkerung für den Strukturwandel und den Stadtumbau zu sensibilisieren und aufzuklären, sowie eine kontinuierliche Kommunikation zwischen den Akteuren zu ermöglichen. Dies soll dazu beitragen, den Stadtumbau nicht nur baulich, sondern auch „in den Köpfen der Bürgerinnen und Bürger“ voranzubringen.
Ziele der städtebaulichen Gesamtmaßnahme
- Stabilisierung der Innenstadt als Einzelhandelsstandort und als Standort für Bildung, Gesundheit und Kultur gemäß der Versorgungsfunktion als Mittelstadt,
- Schaffung attraktiver nutzungsoptimierter Freiflächen, Verbesserung der Aufenthaltsqualität.
Beispielhafte Einzelmaßnahmen für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Stadtumbau Völklingen Innenstadt“
- Neugestaltung des Pfarrgartens,
- Abbruch des Möbelhauses Storch,
- Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft Völklingen,
- Neugestaltung des Platzes hinter dem alten Rathaus,
- Sanierung von vier „Jugendstilhäusern“ an der Rathausstraße,
- Fassadensanierungsprogramm,
- Umgestaltung der Forbacher Passage,
- Abriss des Querriegels des ehemaligen Kaufhofgebäudes,
- Planung für das Umfeld der evangelischen Versöhnungskirche.
Fördergebiete
- Beckingen – „Stadtumbau Kernort Beckingen“
- Bous – „Zukunftsort Bahnhof Bous“
- Dillingen – „Stadtumbau Innenstadt“
- Ensdorf – „Ensdorf Nord/ Duhamel“
- Homburg – „Homburg-Erbach“
- Losheim – „Losheim am See Kernort"
- Merzig – „Merzig Innenstadt West“
- Mettlach – „Stadtumbau Ortsmitte Mettlach“
- Neunkirchen – „Innenstadt“
- Neunkirchen – „Innenstadt und Wellesweiler“
- Quierschied – „Gemeinde Quierschied OT Fischbach-Camphausen“
- Saarbrücken – „Alt-Saarbrücken (Tallage)“
- Saarbrücken – „Brebach West“
- Saarbrücken – „Burbach“
- Saarbrücken – „Saarbrücken-Folsterhöhe“
- Saarbrücken – „Stadtmitte am Fluss“
- Saarbrücken – „Zentrale Innenstadt“
- Saarlouis – „Stadtumbau Saarlouis Innenstadt“
- St. Ingbert – „Stadtumbau St. Ingbert“
- Völklingen –„Stadtumbau Völklingen-Fürstenhausen“
- Völklingen – „Stadtumbau Völklingen Innenstadt"
Kontakt
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Referat OBB14 – Stadtentwicklung, Städtebauförderung, EU-Fonds
Cordula Uhlig-Riedinger
Halbergstraße 50
Referatsleiterin
66121 Saarbrücken