Zukunft Stadtgrün
Einführung
Der Bund stellt den Ländern zusätzlich Mittel für den Programmbereich „Zukunft Stadtgrün“ zur Verfügung. Die Programmmittel sollen zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur eingesetzt werden. Dazu zählen städtebauliche Maßnahmen der Anlage, Sanierung bzw. Qualifizierung und Vernetzung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiflächen im Rahmen der baulichen Erhaltung und Entwicklung von Quartieren als lebenswerte und gesunde Orte.
Der Programmbereich „Zukunft Stadtgrün“ verfolgt folgende Ziele:
- die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme wie Erarbeitung (Fortschreibung) integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte,
- die Aufwertung und Qualifizierung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes sowie von Grün- und Freiräumen sowie die Instandsetzung, Erweiterung und Modernisierung von Gebäuden und öffentlicher Infrastruktur des Quartiers im Rahmen von quartiersbezogenen Stadtgrünmaßnahmen,
- die Herstellung multifunktionaler Grün- und Freiflächen von ökologischer, sozialer und städtebaulicher Bedeutung,
- die Vernetzung von Grün- und Freiräumen,
- Bau- und Ordnungsmaßnahmen auf Grundstücken mit leer stehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich Nachnutzung bzw. Zwischennutzung durch Grün- und Freiflächen,
- Maßnahmen der Barrierearmut bzw. -freiheit,
- die Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern (auch „Tag der Städtebauförderung“), Quartiersmanagement und Leistungen von Beauftragten.
Durch die geförderten Maßnahmen sollen in den Quartieren die Lebens- und Wohnqualität sowie die gesellschaftlichen Teilhabe gesteigert und das Stadtklima sowie die Umweltgerechtigkeit durch eine gerechte Verteilung qualitativ hochwertigen Stadtgrüns verbessert werden. Weiterhin sollen die Maßnahmen dem Erhalt der biologischen Vielfalt und der Naturerfahrung dienen.
Antragsberechtigte sind Städte und Gemeinden des Saarlandes. Auf die Aufnahme in das Programm „Zukunft Stadtgrün“ besteht kein Rechtsanspruch.
Fördervoraussetzung ist ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Das Entwicklungskonzept ist in ein ggf. bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten. Die Aktualität des Entwicklungskonzepts ist sicherzustellen. Ggf. können vorhandene Freiraum- oder Renaturierungskonzepte verwendet und angepasst werden.
Das Fördergebiet ist räumlich abzugrenzen. Die räumliche Festlegung erfolgt nach Maßgabe der jeweils gültigen Verwaltungsvereinbarung.
Entsprechend der für das jeweilige Programmjahr gültigen Verwaltungsvereinbarung werden für das Programm „Zukunft Stadtgrün“ Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung bereitgestellt. Land und Kommunen stellen die Kofinanzierung der Bundesmittel sicher.
Mit dem Programmjahr 2019 ist der Programmbereich „Zukunft Stadtgrün“ ausgelaufen. Förderanträge für das Programm sind seit 2020 nicht mehr möglich
Kontakt
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Referat OBB14 – Stadtentwicklung, Städtebauförderung, EU-Fonds
Cordula Uhlig-Riedinger
Halbergstraße 50
Referatsleiterin
66121 Saarbrücken