Thema: Stadtentwicklung und Städtebauförderung
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Städtebaulicher Denkmalschutz

Einführung

Das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ wurde 2009 aufgelegt, um bau- und kulturhistorisch wertvolle Stadtkerne und -bereiche mit denkmalwerter Bausubstanz in ihrer baulichen Geschlossenheit zu erhalten und zukunftsweisend weiterzuentwickeln.

Entsprechend der für das jeweilige Programmjahr gültigen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung werden für das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung bereitgestellt. Land und Kommunen stellen die Kofinanzierung der Bundesmittel sicher.

Mit dem Programmjahr 2019 ist der Programmbereich „Städtebaulicher Denkmalschutz“ ausgelaufen. Förderanträge für das Programm sind seit 2020 nicht mehr möglich.

Weitere Informationen (z.B. Formulare, Publikationen) finden Sie unter dem Punkt „Service“ zum Download.

Direkter Download

Programmstrategie Städtebaulicher Denkmalschutz

Ziele und Gegenstand der Förderung

Aufgabe des „Städtebaulichen Denkmalschutzes“ ist es, die historischen Stadtkerne mit denkmalwerter Bausubstanz auf breiter Grundlage zu sichern und zu erhalten. Es gilt, die bau- und kulturhistorisch wertvollen Stadtkerne sowie sonstigen Ensembles über die jeweiligen Einzeldenkmale hinaus in ihrer baulichen und strukturellen Eigenart und Geschlossenheit zu erhalten und zukunftsweisend weiterzuentwickeln. Die geförderten historischen Stadtkerne und -quartiere sollen dabei nicht zu Museen umgebaut werden, sondern vielmehr zu lebendigen Orten entwickelt werden, die für Wohnen, Arbeit, Kultur und Freizeit gleichermaßen attraktiv sind.

Förderschwerpunkte

Förderschwerpunkte des „Städtebaulichen Denkmalschutzes“ sind insbesondere:

  • die Sicherung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung,
  • die Modernisierung und Instandsetzung oder der Aus- und Umbau dieser Gebäude oder Ensembles,
  • die Erhaltung und Umgestaltung von Straßen- und Platzräumen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung,
  • die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des historischen Stadtbildes und Stadtgrundrisses,
  • die Umsetzung von Grün- und Freiräumen sowie Maßnahmen der Barrierearmut bzw. -freiheit,
  • die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme sowie die Erarbeitung und Fortschreibung von Planungen und integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten, die Leistungen von Sanierungsträgern und anderen bestätigten Beauftragten zur Beratung von Eigentümern bzw. Eigentümerinnen sowie Investoren bzw. Investorinnen über die Einhaltung von Regelungen der Denkmalpflege oder aus örtlichen Satzungen; das Quartiersmanagement, die Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern (auch „Tag der Städtebauförderung“) und Aufwendungen für den Wissenstransfer,
  • in Ausnahmefällen ist auch die bauliche Ergänzung von geschichtlich bedeutsamen Ensembles förderungsfähig.

Fördervoraussetzungen und Kriterien zur Programmaufnahme

Antragsberechtigte sind Städte und Gemeinden des Saarlandes. Auf die Aufnahme in das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ besteht kein Rechtsanspruch.

Fördervoraussetzung ist ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Das Entwicklungskonzept ist in ein gegebenenfalls bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten. Die Aktualität des Entwicklungskonzepts ist sicherzustellen.

Das Fördergebiet ist räumlich abzugrenzen. Die räumliche Festlegung erfolgt nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung, welche folgende Möglichkeiten der räumlichen Abgrenzung zulässt:

  • Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB oder
  • Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB.

Download

Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2019

Evaluierung und Monitoring

Die Städtebauförderung ist als „lernende Politik“ auf eine leistungsfähige Begleitforschung und Evaluierung angewiesen. Um die Erfolge des Programms in den Kommunen zu messen, wird erhoben, was durch den Mitteleinsatz baulich erreicht wurde und welche Veränderungen für den Stadtraum und das Fördergebiet in einem bestimmten Zeitraum beobachtet wurden. Nur mit diesen Daten ist es möglich, das Programm stetig weiter zu entwickeln.

Nach den Vorgaben des Bundes besteht seit 2014 die Pflicht zur Erhebung der Informationen für alle Programmkommunen. Die Erhebung erfolgt durch die Kommune selbst.

Downloads

Kurzanleitung zum Anlegen und Ausfüllen von elektronischen Begleitinformationen

Nutzerhandbuch Elektronisches Monitoring

Beschreibung einer Modellgemeinde und laufende Fördergebiete

Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“

Städtebauliche Gesamtmaßnahme der Gemeinde Schiffweiler „Heiligenwald Itzenplitz“

wichtige Daten
Gemeinde Schiffweiler
ca. 15.800 Einwohner (2012)
Grundzentrum

Förderprofil
Von der Bergwerksschließung betroffene Gemeinde mit der „Grube Itzenplitz“ als eine der architektonisch interessantesten, denkmalgeschützten Schachtanlagen des ehemaligen saarländischen Bergbaus.

Ausgangssituation
Die Gemeinde Schiffweiler ist besonders durch den Bedeutungsverlust des saarländischen Bergbaus betroffen. Durch die Aufgabe des Bergbaus im Saarland verlor die Gemeinde den mit Abstand größten Arbeitgeber. Dennoch weist Schiffweiler einige Alleinstellungsmerkmale auf. Zum einen die unter Denkmalschutz stehende Grube Reden, die heute u.a. als Freizeitpark genutzt wird. Zum anderen die Ende der 1990er Jahre stillgelegte Grube „Itzenplitz“ als eine der architektonisch interessantesten Schachtanlagen des saarländischen Bergbaus. Das Fördergerüst über Schacht 3 wurde 1886 in Betrieb genommen und ist damit das älteste erhaltene Seilscheibengerüst im Saarland. Das Ensemble „Schachtanlage Itzenplitz“ gehört zu den Denkmälern des Saarlandes. Der Itzenplitzer Weiher, 1878 für den Bergbau angelegt, ist heute das Zentrum des „Naherholungsgebietes Itzenplitz“ und der größte See im Landkreis Neunkirchen.

Besonderheiten
Die Grubenanlage „Itzenplitz“ hat eine herausragende Bedeutung für die hauptsächlich als Wohnstandort genutzte Gemeinde Schiffweiler. Die Gemeinde mit der Grube als identitätsstiftendem Bauwerk von überörtlicher Bedeutung erfordert eine umfassende Betrachtung verschiedener Themenbereiche. Das denkmalgeschützte Ensemble „Schachtanlage Itzenplitz“ mit seiner weit zurückreichenden Industriegeschichte macht eine besondere Herangehensweise unter Berücksichtigung städtebaulicher Erfordernisse notwendig. Eine weitere überörtliche Bedeutung für die Gemeinde hat das in direkter Nachbarschaft gelegene „Naherholungsgebiet Itzenplitz“. Ziel ist es, die Industriegeschichte mit der Erholungsfunktion des angrenzenden Itzenplitzer Weihers zu vereinen. Daher soll zusätzlich das Themengebiet Naherholung und Tourismus mit in die Gesamtbetrachtung einfließen, um den Standort dauerhaft zu stärken. Mit dem Ziel, die durch den Bergbau geprägte Landschaft im Saarland unter der Perspektive „Naturschutz und Naturerleben“ gesamtheitlich zu nutzen und zu entwickeln, wurde das Naturschutzgroßprojekt „Landschaft der Industriekultur Nord“ (LIK.Nord) ins Leben gerufen. Die „Grube Itzenplitz“ ist Teil dieses Projektes und stellt zudem eine wichtige Eingangssituation für das LIK.Nord-Gebiet in diesem Bereich dar.
Eine weitere Besonderheit, die bei der zukünftigen Entwicklung des ehemaligen Grubengeländes zu beachten ist, ist das Bergrecht, unter dem noch einige Flächen und Gebäude stehen. Unter Bergrecht stehende Flächen können von der Gemeinde nicht genutzt werden. Die Einbeziehung und Einflussmöglichkeit der Gemeinde bei der Planung und späteren Umsetzung der Projekte ist daher bislang eingeschränkt.

Ziele der städtebaulichen Gesamtmaßnahme

  • Inwertsetzung des Denkmalensembles „Schachtanlage Itzenplitz“,
  • Optimierung der Erschließungssituation ehemaliges Bergwerkgelände/ Naherholungsgebiet,
  • Aufwertung des Ortsbildes,
  • Erstellung eines Nutzungskonzepts für das gesamte Areal „Itzenplitz“,
  • Leerstandsmanagement,
  • Förderung von privaten Initiativen.

Beispielhafte Einzelmaßnahmen für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Heiligenwald Itzenplitz“

  • vorbereitende Untersuchungen unter besonderer Berücksichtigung denkmalpflegerischer, touristischer sowie Belange der Naherholung,
  • private Modernisierungsförderung,
  • Vorbereitung Grunderwerbe.

Fördergebiete

  • Blieskastel – „Altstadt Blieskastel“
  • Homburg – „Altstadt Homburg“
  • Ottweiler – „Altstadt Ottweiler“
  • Perl – „Eisenbahnsiedlung Perl“
  • St. Ingbert – „St. Ingbert Mitte“
  • St. Wendel – „Altstadt St. Wendel“
  • Schiffweiler – „Heiligenwald Itzenplitz“
  • Wallerfangen – „Historisches Wallerfangen“

Kontakt

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Referat OBB14 – Stadtentwicklung, Städtebauförderung, EU-Fonds

Cordula Uhlig-Riedinger
Referatsleiterin

Halbergstraße 50
66121 Saarbrücken