Thema: Stadtentwicklung und Städtebauförderung
| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport | Stadtentwicklung und Städtebauförderung

Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

Einführung

Das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wurde 2008 aufgelegt, um dem in vielen Kommunen zu beobachtenden Funktionsverlust der „zentralen Versorgungsbereiche“, insbesondere durch gewerblichen Leerstand, entgegenwirken zu können. Als zentrale Versorgungsbereiche werden Innenstadtzentren, vor allem in Kommunen mit größerem Einzugsbereich, Nebenzentren in Stadtteilen sowie Grund- und Nahversorgungszentren in Stadt- und Ortsteilen bezeichnet.

Mit diesem Bund-Länder-Programm wollen Bund und Länder städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser zentralen Versorgungsbereiche als Standort für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben unterstützen.

Um das vom Bund und den Ländern vorgegebene Programmprofil zu schärfen, die Besonderheiten des saarländischen Programms herauszustellen und die Akteure in der Umsetzung des Programms zu unterstützen, wurde der Leitfaden „Aktive Zentren“ durch das Saarland erstellt. In diesem Leitfaden werden die Programmziele eingehend erörtert und durch Praxisbeispiele veranschaulicht. Besonderes Gewicht wird dabei auf die integrierte Betrachtung der unterschiedlichen Aspekte und Strategien der Stadt- und Ortskernentwicklung sowie die Kooperation der beteiligten Akteure gelegt. Der Leitfaden richtet sich vor allem an Kommunen in denen die zentralen Versorgungsbereiche Strukturschwächen oder Umstrukturierungsprozesse aufweisen.

Entsprechend der für das jeweilige Programmjahr gültigen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung werden für das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung bereitgestellt. Land und Kommunen stellen die Kofinanzierung der Bundesmittel sicher.

Mit dem Programmjahr 2019 ist der Programmbereich „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ ausgelaufen. Förderanträge für das Programm sind seit 2020 nicht mehr möglich.

Weitere Informationen (z.B. Formulare, Publikationen) finden Sie unter dem Punkt „Service“ zum Download.

Direkter Download

Aktualisierte Programmstrategie zum Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"

Leitfaden zum Städtebauförderungsprogramm "Aktive Zentren"

Ziele und Gegenstand der Förderung

Der aktuelle Zustand und die Entwicklungsoptionen der Zentren sind je nach ökonomischen Rahmenbedingungen und Konkurrenzsituation, Identität, Image und Stadtgestalt sehr unterschiedlich. Daher müssen maßgeschneiderte, von der Stadtgesellschaft getragene Lösungen für die Zentren erarbeitet werden.

Die Ziele des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ orientieren sich an der Schaffung von Funktionsvielfalt und Versorgungssicherheit in den Zentren, an einem sozialen Zusammenhalt durch vielfältige Wohnformen und Infrastruktureinrichtungen, an der Aufwertung des öffentlichen Raums, der Pflege der Stadtbaukultur, der Optimierung einer stadtverträglichen Mobilität und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit.

Förderschwerpunkte

Förderschwerpunkte der „Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren“ sind insbesondere:

  • die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme wie Erarbeitung (Fortschreibung) der integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte,
  • die Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze, quartiersverträgliche Mobilität),
  • die Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (einschließlich der energetischen Erneuerung),
  • Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich städtebaulich vertretbarer Zwischennutzung,
  • das Quartiers- bzw. Citymanagement und die Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von deren Beauftragten im Sinne von § 138 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften,
  • die Umsetzung von Grün- und Freiräumen sowie Maßnahmen der Barrierearmut bzw. -freiheit,
  • die Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern (auch „Tag der Städtebauförderung“) sowie die Leistungen Beauftragter.

Fördervoraussetzungen und Kriterien zur Programmaufnahme

Antragsberechtigte sind Städte und Gemeinden des Saarlandes. Auf die Aufnahme in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ besteht kein Rechtsanspruch.

Fördervoraussetzung ist ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Das Entwicklungskonzept ist in ein gegebenenfalls bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten. Die Aktualität des Entwicklungskonzepts ist sicherzustellen.

Das Fördergebiet ist räumlich abzugrenzen. Die räumliche Festlegung erfolgt nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung, welche folgende Möglichkeiten der räumlichen Abgrenzung zulässt:

  • Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB,
  • städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 BauGB,
  • Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB,
  • Maßnahmegebiet nach § 171 b, § 171 e oder § 171 f BauGB,
  • Untersuchungsgebiet nach § 141 BauGB oder
  • Beschluss der Gemeinde.

Download

Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2019

Evaluierung und Monitoring

Die Städtebauförderung ist als „lernende Politik“ auf eine leistungsfähige Begleitforschung und Evaluierung angewiesen. Um die Erfolge des Programms in den Kommunen zu messen, wird erhoben, was durch den Mitteleinsatz baulich erreicht wurde und welche Veränderungen für den Stadtraum und das Fördergebiet in einem bestimmten Zeitraum beobachtet wurden. Nur mit diesen Daten ist es möglich, das Programm stetig weiter zu entwickeln.

Nach den Vorgaben des Bundes besteht seit 2014 die Pflicht zur Erhebung der Informationen für alle Programmkommunen. Die Erhebung erfolgt durch die Kommune selbst.

Kurzanleitung zum Anlegen und Ausfüllen von elektronischen Begleitinformationen

Nutzerhandbuch Elektronisches Monitoring

Begleitinformationen und eMonitoring hier eingeben

Beschreibung einer Modellgemeinde und laufende Fördergebiete

Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“

Städtebauliche Gesamtmaßnahme der Stadt Wadern „Zukunftsfähiges Wadern“

wichtige Daten
Stadt Wadern
ca. 16.000 Einwohner (2013)
Mittelzentrum

Förderprofil
Demographischer Wandel und wirtschaftlicher Strukturwandel einer saarländischen Stadt, in der es gilt, den aktuellen und absehbaren Negativtrends im Stadtkern entgegenzuwirken.

Ausgangssituation
Die Stadt Wadern hat wie viele saarländische Kommunen mit den Folgen des demographischen und wirtschaftlichen Wandels zu kämpfen. Die Einwohnerzahl ist seit dem Jahr 2004 rückläufig. Das Zentrum Waderns mit seinem historischen Stadtkern weist in den letzten Jahren einen vermehrten Leerstand gewerblicher Immobilien auf. Besonders betroffen von dieser Entwicklung ist ein Straßenzug am Marktplatz, der von leer stehenden Ladengeschäften geprägt ist. Dieser Bereich weist zusätzlich einen hohen Durchgangsverkehr auf und hat daher nur wenig Aufenthaltsqualität.

Besonderheiten
Die Förderung in Wadern ist gekennzeichnet durch einen umfassenden Einsatz der möglichen Förderinstrumente. Mit Hilfe eines Zentrumsmanagements und einer Lenkungsgruppe werden die Maßnahmen zur Stärkung des Zentrums koordiniert. Zudem wurde 2011 ein Verfügungsfonds eingerichtet. Verfügungsfonds wurden als Instrument zur privat-öffentlichen Kooperation in der Städtebauförderung geschaffen. Dieses Anreizinstrument soll die Aktivierung von privatem Engagement und privater Finanzressourcen, das Herbeiführen und Stärken von Kooperationen unterschiedlicher Akteure, die Stärkung der Selbstorganisation privater Kooperationspartner, den flexiblen Einsatz von Mitteln und eine flexible Umsetzung „eigener“ Projekte fördern. Zur Steuerung und Verwaltung des Verfügungsfonds dient in Wadern die 2010 gegründete Aktionsgemeinschaft „Zukunftsfähiges Wadern“, die sich aus Vertretern von Handel und Gewerbe, Bildung/ Kultur/ Jugend und Soziales, der örtlichen Immobilieneigentümern und Vereinen zusammensetzt. Sie begleitet den Umsetzungsprozess des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts und nimmt zu den Einzelmaßnahmen Stellung. Durch eine enge Verzahnung mit Politik und Verwaltung wird sichergestellt, dass die jeweilige Projektumsetzung im Vorfeld vorbereitet und mit den Akteuren abgestimmt werden kann. In Wadern wurde das Zentrumsmanagement in der Stabstelle Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung der Stadt angesiedelt. Ein direkt in der Stadtverwaltung angesiedeltes Zentrumsmanagement ist in anderen Programmkommunen eher selten zu finden.

Ziele der städtebaulichen Gesamtmaßnahme

  • Stärkung des Zentrums als Handels- und Dienstleistungsstandort,
  • Verbesserung des Stadtbilds durch Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum,
  • Förderung privater Sanierungsmaßnahmen,
  • Aufwertung des öffentlichen Raums und Steigerung der Aufenthaltsqualität,
  • Belebung der Geschäftslage, um Impulse bei den Hauseigentümern für eine Sanierung ihrer Gebäude auszulösen,
  • Stärkung des Einkaufsstandorts Wadern durch Vereinfachung der fußläufigen Verbindungen im Zentrum,
  • Stärkung der Wohnfunktion durch Umnutzung von Ladenleerständen.

Beispielhafte Einzelmaßnahmen für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Zukunftsfähiges Wadern“

  • Einrichtung des Zentrumsmanagements,
  • Initiierung der Lenkungsgruppe,
  • Einrichtung eines Verfügungsfonds,
  • Umgestaltung des Straßenzugs „Poststraße – Unterstraße – An der Kirche“,
  • Instandsetzung der Grünverbindung „Schwester-Adelsindis-Weg“ (Kofinanzierung mit Mitteln aus dem Verfügungsfonds),
  • Sanierung des Kriegerehrenmals Wadern (Kofinanzierung mit Mitteln aus dem Verfügungsfonds),
  • Unterstützung der Gründung des ehrenamtlich betriebenen Kinos „Lichtspiele Wadern“ (Kofinanzierung mit Mitteln aus dem Verfügungsfonds),
  • Fassadensanierung der Allerheiligenkirche (Kofinanzierung mit Mitteln aus dem Verfügungsfonds),
  • private Modernisierung und Instandsetzung „An der Kirche“,
  • städtebauliche Planung „Im Brühl“.

Fördergebiete

  • Bexbach – „Stadtzentrum Bexbach“
  • Eppelborn – „Aktive Ortsmitte Eppelborn“
  • Heusweiler – „Zukunftsfähiges Heusweiler“
  • Illingen – „Zentralort Illingen 2030“
  • Lebach – „Stadtzentrum Lebach“
  • Püttlingen – „Stadtmitte Püttlingen“
  • Riegelsberg – „Versorgungszentrum Riegelsberg“
  • Saarwellingen – „Ortszentrum Saarwellingen“
  • Wadern – „Zukunftsfähiges Wadern“
  • Wadgassen – „Aktive Ortsmitte Wadgassen“

Kontakt

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Referat OBB14 – Stadtentwicklung, Städtebauförderung, EU-Fonds

Cordula Uhlig-Riedinger
Referatsleiterin

Halbergstraße 50
66121 Saarbrücken