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Nachstehend finden Sie die Inhalte und Antworten zu wesentliche Fragen bezüglich der Umsetzung des Saarlandpaktes
Der Kommunale Sanierungsrat (KSR) hat in seiner Sitzung am 02.07.2020 das Benehmen zu den Zuweisungen nach dem Saarlandpaktgesetz hergestellt und die Verwaltungsvorschrift über den KSR (VV KSR) sowie die Geschäftsordnung nach § 16 Abs.4 Saarlandpaktgesetz beschlossen.