Thema: Kommunales
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Kommunaler Finanzausgleich

Die Finanzausstattung der Gemeinden und Gemeindeverbände wird nach dem Kommunalfinanzausgleichsgesetz (KFAG) um einen Anteil an den wichtigsten Steuereinnahmen und an weiteren wichtigen Einnahmequellen des Landes aufgestockt.

Die sogenannte Finanzausgleichsmasse beläuft sich mit Schwankungen in Abhängigkeit von der Höhe der Steuereinnahmen des Landes jährlich auf über 450 Mio. €.

Der Großteil der Finanzausgleichsmasse wird nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel über die sogenannte Schlüsselzuweisungen auf die Gemeinden und Gemeindeverbände verteilt. Darüber hinaus erhalten die Gemeindeverbände bei beruflichen Schulen und bei Schulen für Behinderte einen sogenannten Schulsachkostenausgleich zum Ausgleich der laufenden sächlichen Schullasten für auswärtige Schüler. Die Mittelstädte Völklingen und St. Ingbert sowie die Landeshauptstadt Saarbrücken erhalten für besondere Aufgaben, die über den Aufgabenumfang der übrigen Gemeinden hinausgehen, sogenannte Kopfbeträge. Über die Kommunalisierungszuweisungen werden Mehrausgaben für Aufgaben ausgeglichen, die den Gemeindeverbänden 1997 im Wesentlichen als Auftragsangelegenheiten übertragen und bis dahin von den staatlichen Verwaltungen der Landratsämter wahrgenommen wurden.

Wahrung der finanzwirtschaftlichen Interessen der Kommunen
bei Gesetzgebung und anderen Maßnahmen in den Bereichen Länderfinanzausgleich, Steuern, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, Gewerbesteuerumlage.