Bundesförderung zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kindertageseinrichtungen durch mobile Luftreiniger
Durch SARS-CoV-2-Virusvarianten ist nach gegenwärtiger Lage ein anhaltender Anstieg der Infektionszahlen zu erwarten. Ein besonderer Handlungsbedarf besteht derzeit im Hinblick auf Kinder unter 12 Jahren in Schulen und Betreuungseinrichtungen kommunaler oder freier Träger, denen derzeit noch kein Impfangebot gemacht werden kann.
Bund und Land haben daher eine Verwaltungsvereinbarung (VV Mobile Luftreiniger 2021) geschlossen, wonach das Saarland zweckgerichtet Bundesmittel in Höhe von max. 2.396.540 € zur Förderung mobiler Luftreinigungsgeräte erhält. Das Land stellt eine Kofinanzierung in gleicher Höhe bereit.
Förderfähig sind gem. Bundesvorgabe ausschließlich Lüftungsgeräte für Räume der sogenannten Raumkategorie 2, also Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit. Dies gilt insbesondere für Räume, in denen die Fenster nur kippbar und/oder nur Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt vorhanden sind und die auch keine stationäre raumluft-technische Anlage mit Frischluftzufuhr besitzen.
Weiterhin ist das Programm eng befristet: Bis 31.12.2021 müssen die verfügbaren Mittel bewilligt sein. Dies macht eine Antragsfrist bis zum 10.12.2021 erforderlich. Bis zum 31.03.2021 müssen die Verwendungsnachweise vorgelegt werden. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.
Weitere Details der Förderung sind der Verwaltungsvereinbarung sowie der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Antragstellung:
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Referat C5
Franz-Josef-Röder-Straße 21
66119 Saarbrücken
Ggf. per E-Mail vorab an: t.schmitt@innen.saarland.de.
Ergänzend wird auf die Förderung stationärer raumlufttechnischer Anlagen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verwiesen. Dort können noch bis zum 31.12.2021 Anträge gestellt werden. Weitere Informationen unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Raumlufttechnische_Anlagen_neu/Neueinbau/neueinbau_node.html