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Kommunalinvestitions-
förderungsgesetz (KInvFG) - Kapitel 2

Zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender Schulen und berufsbildender Schulen unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände.

Hierzu gewährt er aus dem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände nach Artikel 104c des Grundgesetzes in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro. Auf das Saarland entfallen rd. 72 Millionen Euro.

Die entsprechende Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24. Juni 2015 (BGBl., S. 974, 975) erfolgte durch Artikel 7 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. S. 3122). Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern trat mit Datum vom 20. Oktober 2017 in Kraft.

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