| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport | Inneres, Kommunen

Kommunalinvestitions-
förderungsgesetz (KInvFG) - Kapitel 1

Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftkraft im Bundesgebiet gewährt der Bund aus dem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ Finanzhilfen zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände.

Das entsprechende Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) vom 24.06.2015 trat mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, Seite 974) am 29.06.2015 in Kraft.
Eine Verwaltungsvereinbarung hierzu wurde zwischen Bund und Ländern geschlossen.

Gesetzliche Grundlagen

Rundschreiben

weitere Informationen

Ansprechpartner