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Zu unseren Themen & Aufgaben
Die Kommunen im Saarland (52 Gemeinden und 6 Gemeindeverbände) sind rechtlich selbstständige Gebietskörperschaften, denen nach Artikel 28 des Grundgesetzes das Recht auf Selbstverwaltung gewährleistet ist.
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Die Kommunen entscheiden über die täglichen Bedürfnisse und Lebensumstände ihrer Bürgerinnen und Bürger, haben dabei deren Wohl zu fördern und leisten so ihren spezifischen örtlichen Beitrag zur Entwicklung des Landes und des Bundes.
Artikel 28 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und die Artikel 117 ff. der Verfassung des Saarlandes garantieren die kommunale Selbstverwaltung. Dahinter steht der Gedanke, dass die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen die Angelegenheiten ihrer örtlichen …