Thema: Kommunale Kooperation
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Personalwesen

Das Personalwesen ist ein hochsensibler Aufgabenbereich und naturgemäß ist hier eine persönliche Einflussnahme erwünscht.

Viele Tätigkeiten im Personalbereich sind jedoch standardisiert bzw. standardisierbar oder beruhen auf tariflichen oder beamtenrechtlichen Vorschriften. Diese Aufgaben können daher auf eine gemeinsame oder externe Stelle übertragen werden. Insbesondere die Personalabrechnung kann sehr gut im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ausgeführt werden. Aber auch andere Aufgabenfelder des Personalwesens sind für eine Zusammenarbeit geeignet, z.B.

  • Personaleinstellungen,
  • Eignungstests,
  • Weiterbildung,
  • Einrichtung und Durchführung gemeinsamer Seminare, Ausbildung von Multiplikatoren für bestimmte Fachbereiche / Themen,
  • EDV-Bereich,
  • Errichtung und Unterhaltung gemeinsamer Lehrwerkstätten (z.B. Betriebshof).

Die Bedeutung der Kooperation liegt hier in der gemeinsamen Durchführung der standardisierbaren Tätigkeiten. Die Entscheidungskompetenz bleibt weiterhin bei den bisherigen Kompetenzträgern.

Gemeinschaftliche Personalplanung ist möglich durch:

  • Gemeinsame Vertretungsregelungen,
  • Bündelung von Fachkräften.

Weitere Anregungen finden Sie unter nachstehenden Links.

Kompendium

Kooperationsdatenbank

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