Thema: Kommunale Kooperation
| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Wie werden die Beteiligten / Betroffenen eingebunden?

Die Einbindung der Beteiligten kann entscheidend für den Erfolg sein. Schaffen Sie Transparenz durch Information und Dokumentation! Ist diese für die Beteiligten angemessen und ehrlich, lassen sich „Ängste und Vorbehalte“ gegenüber der Kooperation überwinden. Eine sog. „Kick-Off-Veranstaltung“, bei der alle Beteiligten und Betroffenen über das Kooperationsvorhaben informiert werden, ist uneingeschränkt angebracht.

Die Beteiligung der Personalvertretung sollte jedoch bereits zu dem Zeitpunkt erfolgen, sobald die Maßnahme beabsichtigt ist. Das heißt bereits dann, wenn die Willensbildung der Dienststellenleitung soweit konkretisiert ist, dass sie die Veränderung eines bestehenden Zustandes erreichen will. Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung sind auch lediglich der Vorbereitung einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme dienende Handlungen als Maßnahmen anzusehen, "wenn sie bereits eine beabsichtigte Maßnahme vorwegnehmen und mehr oder weniger festlegen".

Anregungen und Tipps finden Sie im nachstehenden Link des Bundesministeriums des Innern zum Thema Projektmanagement:

Praxisleitfaden Projektmanagement