Aufgaben der Bundeswehr
Die Einsätze der Bundeswehr und damit auch die Anforderungen an die Bundeswehr unterliegen seit ihrer Gründung einem stetigen Wandel.
Kernaufgabe war und ist die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland gegen militärische Angriffe. Seit dem Ende des Kalten Krieges verschob sich das Aufgabenfeld der Bundeswehr zunehmend hin zu einer regelmäßigen Teilnahme an internationalen Auslandseinsätzen als NATO-Partner und mit Mandat der Vereinten Nationen. Nicht zuletzt durch die Eindrücke des Russland-Ukraine Konflikts verstetigt sich jedoch der Trend zur Rückbesinnung auf die Aufgabenfelder der Landes- und Bündnisverteidigung.
Die Regelung der Aufgaben der Bundeswehr sowie alle damit zusammenhängenden organisatorischen Maßnahmen fallen in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes (Art. 73 und 87a Grundgesetz). Dies gilt auch für den militärischen Ausbildungs- und Übungsbetrieb, der erforderlich ist, um die Soldatinnen und Soldaten bestmöglich auf ihre Aufgaben vorzubereiten.
Das oberste sicherheitspolitische Grundlagendokument Deutschlands ist das Weißbuch. Es nimmt eine strategische Standort- und Kursbestimmung für die deutsche Sicherheitspolitik vor. Damit ist es der wesentliche Leitfaden für die sicherheitspolitischen Entscheidungen und Handlungen unseres Landes. Es schafft einen konzeptionellen und inhaltlichen Rahmen und bietet Anknüpfungspunkte für weitere gesamtstaatliche und ressortspezifische Strategien.