Thema: Bundeswehr im Saarland
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Bevölkerungsschutz im Katastrophenfall

Sichtbar wird die ZMZ auch beim Bevölkerungsschutz. Im Katastrophenfall arbeiten zivile und militärische Stellen zusammen.
In diesen Fällen kann die Amtshilfe auch über eine reine technisch-logistische Unterstützung hinausgehen und auch hoheitliche Aufgaben mit öffentlich-rechtlichen Zwangs- und Eingriffsbefugnissen gegenüber den Bürgern umfassen. Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Grundgesetz erlauben im Fall von Naturkatastrophen oder bei einem besonders schweren Unglücksfall die Unterstützung der Polizeikräfte der Länder durch die Streitkräfte.

Das Landeskommando Saarland mit seinen Kreisverbindungskommandos steht den Behörden und zivilen Einrichtungen in allen Fragen zur Verfügung. Die sechs Kreisverbindungskommandos sind mit jeweils bis zu 12 Reservisten besetzt und beraten im Katastrophenfall – z. B. bei Hochwasser oder Waldbränden – die verantwortlichen Stellen auf Kreisebene mit Orts- und Fachkunde. Feuerwehr, THW sowie andere Hilfsorganisationen können bei Bedarf auch mit Personal und Material unterstützt werden.

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Bevölkerungsschutz

Kontakt

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Referat D2 - Bevölkerungsschutz

Uwe Schröder
Referatsleiter

Mainzer Straße 136
66121 Saarbrücken