Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12e SBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Der Herausgeber des Portals ist bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12e SBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Themenportal Bundesbau.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit der BITV weitestgehend vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant. Dies gilt insbesondere für Inhalte im PDF-Format, die schnellstmöglich durch barrierefreie Versionen ersetzt werden.
- Die kurzfristig erstellten Videos, teilweise auch Aufzeichnungen von Live-Übertragungen, enthalten aus Zeit- und Kostengründen nicht immer eine Begleitung in Gebärdensprache oder/und Untertitel. Wir sind bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.06.2020 erstellt.
Das Datum der letzten Überprüfung oder Aktualisierung wird durch das Erscheinungsdatum zu Anfang dieses Artikels wiedergegeben.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Adm 3 Pressestelle
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit unter Behindertenpolitik oder telefonisch/ per Mail bei dem Referat Sozialpolitik, Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben
Die Monitoring Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland hat die Funktion, die Zugänglichkeit für ausgewählte Internetauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Saarlandes gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 periodisch zu überwachen und zu überprüfen.
2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte damit beauftragt, diese Funktion im Rahmen einer unabhängigen Monitoring-Stelle für das Bundesland zu übernehmen.
Monitoring-Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland
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