Thema: Bundesbau

Zuwendungsbau (ZBau)



"Die Zuwendungsgeber des Bundes unterstützen in erheblichem Umfang, je nach Einzelfall allein oder zusammen mit Ländern, Kommunen oder Dritten, Stellen außerhalb der Bundesverwaltung (Zuwendungsempfänger) bei der Erfüllung wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Aufgaben. Ein großer Teil der finanziellen Unterstützung entfällt auf die Förderung von Hochbaumaßnahmen.


Die Voraussetzungen und Grundsätze für die Bewilligung und Verausgabung der Zuwendungsmittel sind im Haushaltsrecht des Bundes codifiziert (u. a. §§ 23, 24, 44 BHO, VV-BHO). Bei Zuwendungsbaumaßnahmen sind darüber hinaus die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den VV zu § 44 BHO (ZBau) und die Baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau) zu beachten.


Der einheitlichen Verfolgung wesentlicher baupolitischer und baukultureller Ziele des Bundes muss auch im Zuwendungsbau großes Gewicht beigemessen werden. Dazu gehören zum Beispiel die Förderung des Wettbewerbswesens, des nachhaltigen und energieeffizienten Bauens und die Durchführung ordnungsgemäßer Vergabeverfahren sowohl für Planungs- als auch Bauleistungen. Die Sicherstellung einer zweckmäßigen, kostenoptimalen und wirtschaftlichen Verwendung der Zuwendungsmittel ist haushaltsrechtlich geboten. Dies alles setzt auf Seiten des Zuwendungsempfängers baufachlichen Sachverstand voraus, über den er oftmals nicht in ausreichendem Maße verfügt. Deshalb ist die unterstützende und frühzeitige Mitwirkung der jeweils zuständigen staatlichen Bauverwaltung unerlässlich. Die neutrale baufachliche Beratung der Zuwendungsempfänger erscheint in der Regel zwingend notwendig. In den Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen und in den Verfahrensregeln zur ZBau sind die Aufgaben der staatlichen Bauverwaltung im Einzelnen geregelt.


Die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen mit Anlage und Mustern sowie Verfahrenserläuterungen und Anhänge sind vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Jahre 2006 zu den „Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen“ (RZBau) zusammengefasst worden.


Die RZBau sind als Leitfaden sowohl für die Antragsteller / Zuwendungsempfänger als auch für die Bewilligungsbehörden / Zuwendungsgeber und für die zu beteiligenden Stellen der staatlichen Bauverwaltung bzw. ihrer Nachfolgeorganisationen bestimmt. Sie sollen insbesondere Verfahrensabläufe transparent machen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten umfassend darstellen und eine weitgehend einheitliche Handhabung der Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen auch bei Mischfinanzierungen ermöglichen. (...)"

Quelle: https://fib-bund.de/Inhalt/Richtlinien/RZBau/

Auszug laufender Projekte des ZBau im Saarland



Barock trifft Moderne

In Alt-Saarbrücken verzahnen sich zwei städtebaulich prägende Phasen: die barocke Residenzstadt vor allem mit dem Ensemble Ludwigsplatz und Ludwigskirche sowie Friedenskirche und die Wiederaufbauphase mit Staatskanzlei und der Grünanlage „Stengelanlage“. Projektziel ist der Erhalt und die Weiterentwicklung dieses baukulturellen Erbes. Bewilligt wurde die bauliche Ertüchtigung der beiden Barockkirchen, die Aufwertung des Ensembles um die Kirchen, die Umgestaltung der Eisenbahnstraße im Bereich des Ludwigsplatzes und die Wiederherstellung der Stengelanlage. Dieser Zuwendungsbau ist Teil des Zukunftsinvestitionsprogramms (ZIP) "Nationale Projekte des Städtebaus". Der Zuschuss an Bundesmitteln beträgt 3,6 Mio. Euro, was 90 Prozent der Gesamtkosten entspricht.

Vergaben für Maßnahmen im öffentlichen Raum

  • Durchführung des Vergabeverfahrens nach öffentlicher Ausschreibung (VOB) für die Hauptmaßnahme
  • Vorbereitung für das Vergabeverfahren "Beweissicherung"
  • Vorbereitung für die Vergabe der SiGeKo-Leistungen

Ausschreibung und Vergabe im Bereich der Stengelanlage (Maste und Leuchten)

In der Stengelanlage finden derzeit abschließende Verlegearbeiten der im Vorfeld aufgenommenen polygonalen Sandsteinplatten zur Wiederherstellung der Wege- und Platzfläche statt.

Planung Stengelanlage Planung Stengelanlage
Stengelanlage (Planung) Foto: OBB23 - Bundesbau

Maßnahmen im Innenraum der Ludwigskirche

  • Ausführung und Abschluss von Rohbau-Arbeiten und Ausbau im Technikraum / Krypta
  • Abschluss von Arbeiten für den Hüterraum
     

Öffentlichkeitsarbeit

  • Durchführung von Führungen im Innenraum der Ludwigskirche
  • Öffnungen von Teilbereichen des Innenraums der Ludwigskirche für die allgemeine Öffentlichkeit

Universität des Saarlandes: Neubau und Sanierung IZFP in Saarbrücken

Neubau des IZFP-Gebäudes (Planung) Neubau des IZFP-Gebäudes (Planung)
Neubau des IZFP-Gebäudes (Planung) Foto: OBB23 - Bundesbau

Die Gebäude der ehem. Below-Kaserne waren nach dem 2. Weltkrieg ab dem Studienjahr 1948/49 erster Standort der neu gegründeten Universität des Saarlandes und prägen mit ihrer klaren orthogonalen Anordnung bis heute die Struktur des Campus. Mit dem Neubau der Universitätsbibliothek begann 1953 die Erweiterung des Campus, die noch heute andauert. Das nun zur Erweiterung und zur Sanierung anstehende Universitätsgebäude E3 1 des IZFP wurde als 1. Bauabschnitt Anfang der 1970er Jahre geplant und errichtet.

Zwei Themen – die räumlichen und organisatorischen Anforderungen an das IZFP sowie der Umgang mit den eigenen Nachbarbauten sowie denjenigen des Korea Institute of Science and Technology Europe (KIST) und des Max-Planck-Institut für Informatik (MPI) – bestimmen die städtebaulichen und architektonischen Überlegungen zum Neubau des IZFP.

Als erster Baustein einer  Campuserweiterung nach Osten folgte das IZFP bis Ende der 1990er Jahre dem strengen orthogonalen Raster der Universität. Erst das östlich benachbarte KIST-Korea Institute of Science and Technology vollzog einen Richtungswechsel orthogonal zum Stuhlsatzenhausweg.  Diesem verschwenkten Raster folgen seither das Parkhaus, das Helmholtz-Institut für Pharmazeutische Forschung Saarland (HIPS) sowie das Center for It-Security, Privacy & Accountability (CISPA). Beide Raster überschneiden sich auf der Liegenschaft des IZFP. Das war (nicht nur, aber auch) ein Grund für die bauliche Ausformung des AQS/PAZ als östlichem Auftakt für das IZFP.

Der Erweiterungsneubau sowie die sanierten Bestandsgebäude des IZFP sollen gestalterisch eine gewisse Verwandtschaft untereinander sowie zum Kopfbau des AQS/PAZ aufweisen, ohne diesem seine Präsenz als Auftakt zum IZFP zu nehmen.  Die sanierten Bestandsbauten erhalten wieder Fensterbänder, allerdings unter Verzicht auf die umlaufenden Fluchtbalkone und in moderner Ausprägung.  Der Erweiterungsneubau soll – gewissermaßen als ‚primus inter pares‘ – eine leicht zum Mäander abgewandelte Bandfassade erhalten.
Die horizontale Fassadengliederung wird innerhalb der Bandstruktur als „Strichcode“-Motiv (analog zur Kennzeichnung von Proben) durch die wechselnde Abfolge von Lisenen, Lüftungsflügeln, Standflügeln und Festverglasungen in unterschiedlichen Breiten abgebildet. Die wechselnden Breiten und Höhen in der Fassade werden aus dem Teilungsverhältnis des "Goldenen Schnitt“ entwickelt.

Überherrn: Machbarkeitsstudie - Europe N°1

„Hier an dieser ganz speziellen Stelle muss etwas ganz Großes entstehen.“ - Bürgermeister Gillo, 2017

Der Sender Europe N°1 in Berus ist ein faszinierender Ort. Nicht nur die beeindruckende Sendehalle mit dem 82,5 m x 43,5 m weit spannenden Schalendach bestimmt die überwältigende Atmosphäre, sondern auch die hier sich auf einzigartige Weise darstellende, europäische Geschichte des Senders und des Standortes.

Die Faszination, die von dem Standort ausgeht, ist für die Entwicklung und Nutzungsfindung Segen und Fluch zugleich. In Anbetracht der unterschiedlichen, aus der Standortgeschichte hervorgehenden Inspirationen finden sich schnell erste Ideen und Visionen für die Nutzung des Standortes. Aber die architektonische Qualität der Gebäude und die europäische Geschichte bringen auch eine große Verantwortung und die Ehrfurcht mit sich, der damit verbunden Aufgaben gerecht zu werden.

Die Gemeinde Überherrn hat eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um die weitere Nutzung des Areals zu untersuchen. Die Ergebnisse der Studie sind als Ausgangspunkt und erste „Blaupause“ für die bauliche und nutzungsbezogene Entwicklung zu verstehen.
 
Gemeinde Überherrn

Erfahrungsaustausch der Bundesbauverwaltungen in Frankfurt (am Main)



Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat hatte die zuständigen Bauverwaltungen in Organleihe zu einem weiteren Erfahrungsaustausch an die Oberfinanzdirektion (OFD) in Frankfurt am Main eingeladen. Alle Bauverwaltungen aus den Bundesländern waren der Einladung gefolgt, um an zwei Tagen (19. und 20. März 2019) im direkten Dialog anstehende Fragen zu den Prozessen im Zuwendungsbau zu klären. Die Leitung und die Organisation lag in den Händen der Fachaufsicht Bundesbau Hessen. Im Fokus standen die Rolle und die Aufgaben der Bauverwaltung. Ein weiterer Schwerpunkt der Tagung waren die Zuwendungsbaumaßnahmen für Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS). Es handelt sich hierbei um Elemente der „Dualen“ Berufsausbildung und ergänzen die betriebliche Ausbildung. Sie sind jedoch kein Ersatz für die Berufsschule. Träger der ÜBS können sowohl Juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern, Innungen) als auch Gebietskörperschaften sein. Auch gemeinnützige Juristische Personen des Privatrechts können überbetriebliche Bildungseinrichtungen unterhalten. Hier sind eingetragene Vereine und Stiftungen zu nennen. Beide Formen der Trägerschaft können Zuwendungen erlangen.

Verantwortliche Zuwendungsgeber für die ÜBS-Zuwendungsmaßnahmen sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Für den Bereich Ausbildung zeichnet sich das BMBF verantwortlich und wird vertreten durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).  Der Bereich Fort- und Weiterbildung wird gefördert durch das BMWi, vertreten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Daher waren auch Vertreter des BIBB und des BAFA beim Erfahrungsaustausch anwesend und berichteten aus erster Hand.

Gut zu wissen!

Fördergegenstand sind Ausstattung wie Maschinen und Werkzeuge und in hohem Maße auch Bauvorhaben für Neubau, Modernisierung und Umstrukturierungen. Die Zweckbindung für Maschinen und Werkzeuge beträgt 5 Jahre, für Bauvorhaben liegen die Fristen im Bereich von 10-25 Jahren. In Deutschland sind ca. 1.100 ÜBS-Zuwendungsmaßnahmen namentlich bekannt.

Die Förderrate des Bundes liegt bei ÜBS-Zuwendungsmaßnahmen zwischen 45 Prozent bis 65 Prozent. Die Eigenanteile der Zuwendungsempfänger liegen zwischen 10 Prozent bis 25 Prozent (Mindestanteile). Die jeweiligen Bundesländer müssen sich ebenfalls beteiligen. Hier liegt die Quote ebenfalls zwischen 10 Prozent bis 15 Prozent. Das Fördervolumen beträgt bundesweit jährlich zur Zeit circa 101 Mio. Euro.

Im Saarland sind aktuell 3 Projekte im Sinne der ÜBS-Zuwendungsmaßnahmen am Start:
1. Kfz-Innung Saarbrücken-Modernisierung und Anpassung
2. Schreiner-Innung Von der Heydt
3. Neubau der Handwerkskammer Saarbrücken

Für die Kfz-Innung Saarbrücken  liegt bereits ein Zuwendungsbescheid der BIBB vor. Die beiden anderen Projekte sind in der Entwicklung.

ÜBS Zuwendungsmaßnahmen sind wie alle Bauvorhaben nicht vor Kostensteigerungen  gefeit. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es jedoch Möglichkeiten  einer Nachbewilligung, damit die Projektziele erreicht werden können. Im Falle eines Mehrkostenantrags ist die Bauverwaltung in verantwortlicher Prüffunktion und leistet hier einen entscheidenden Beitrag durch zusätzliche, baufachliche Stellungnahmen.


Ein Dauerthema war bisher die Förderfähigkeit von Projektsteuerungsleistungen. Betragen die Baukosten mehr als 10 Mio. Euro, dann gelten diese Leistungen nunmehr als grundsätzlich als förderfähig. Im Einzelfall kann aber auch bei Projekten unter 10 Mio. Euro die Einschaltung eines Projektsteuerers als zielführend und angemessen sein. Auch hier ist die Expertise der Bundesbauverwaltung maßgebend.

In der Regel unterliegen alle Baumaßnahmen VgV-Verfahren. Diese Verfahren sind zunehmend komplexer geworden und bedürfen einer Rechtssicherheit. Da die Zuwendungsempfänger diese Aufgaben mit eigenem Personal nur selten eigenständig durchführen können, ist Hilfe von externen Büros notwendig. Daher wird von den Zuwendungsgebern BIBB und BAFA das Mitwirken von VGV-Verfahrensbegleitern in Abänderung der bisherigen Praxis als grundsätzlich förderfähig angesehen.


Mit  vielen wichtigen Informationen im Gepäck zu Neuerungen in den Zuwendungsverfahren und den Aufgaben der Bauverwaltung konnten die Teilnehmer des Referats OBB 23-Bundesbau den Rückweg ins Saarland antreten.