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Erfahrungsaustausch der Bundesbauverwaltungen in Frankfurt (am Main)

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat hatte die zuständigen Bauverwaltungen in Organleihe zu einem weiteren Erfahrungsaustausch an die Oberfinanzdirektion (OFD) in Frankfurt am Main eingeladen. Alle Bauverwaltungen aus den Bundesländern waren der Einladung gefolgt, um an zwei Tagen (19. und 20. März 2019) im direkten Dialog anstehende Fragen zu den Prozessen im Zuwendungsbau zu klären. Die Leitung und die Organisation lag in den Händen der Fachaufsicht Bundesbau Hessen. Im Fokus standen die Rolle und die Aufgaben der Bauverwaltung. Ein weiterer Schwerpunkt der Tagung waren die Zuwendungsbaumaßnahmen für Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS). Es handelt sich hierbei um Elemente der „Dualen“ Berufsausbildung und ergänzen die betriebliche Ausbildung. Sie sind jedoch kein Ersatz für die Berufsschule. Träger der ÜBS können sowohl Juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern, Innungen) als auch Gebietskörperschaften sein. Auch gemeinnützige Juristische Personen des Privatrechts können überbetriebliche Bildungseinrichtungen unterhalten. Hier sind eingetragene Vereine und Stiftungen zu nennen. Beide Formen der Trägerschaft können Zuwendungen erlangen.

Verantwortliche Zuwendungsgeber für die ÜBS-Zuwendungsmaßnahmen sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Für den Bereich Ausbildung zeichnet sich das BMBF verantwortlich und wird vertreten durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).  Der Bereich Fort- und Weiterbildung wird gefördert durch das BMWi, vertreten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Daher waren auch Vertreter des BIBB und des BAFA beim Erfahrungsaustausch anwesend und berichteten aus erster Hand.

Gut zu wissen!

Fördergegenstand sind Ausstattung wie Maschinen und Werkzeuge und in hohem Maße auch Bauvorhaben für Neubau, Modernisierung und Umstrukturierungen. Die Zweckbindung für Maschinen und Werkzeuge beträgt 5 Jahre, für Bauvorhaben liegen die Fristen im Bereich von 10-25 Jahren. In Deutschland sind ca. 1.100 ÜBS-Zuwendungsmaßnahmen namentlich bekannt.

Die Förderrate des Bundes liegt bei ÜBS-Zuwendungsmaßnahmen zwischen 45 Prozent bis 65 Prozent. Die Eigenanteile der Zuwendungsempfänger liegen zwischen 10 Prozent bis 25 Prozent (Mindestanteile). Die jeweiligen Bundesländer müssen sich ebenfalls beteiligen. Hier liegt die Quote ebenfalls zwischen 10 Prozent bis 15 Prozent. Das Fördervolumen beträgt bundesweit jährlich zur Zeit circa 101 Mio. Euro.

Im Saarland sind aktuell 3 Projekte im Sinne der ÜBS-Zuwendungsmaßnahmen am Start:
1. Kfz-Innung Saarbrücken-Modernisierung und Anpassung
2. Schreiner-Innung Von der Heydt
3. Neubau der Handwerkskammer Saarbrücken

Für die Kfz-Innung Saarbrücken  liegt bereits ein Zuwendungsbescheid der BIBB vor. Die beiden anderen Projekte sind in der Entwicklung.

ÜBS Zuwendungsmaßnahmen sind wie alle Bauvorhaben nicht vor Kostensteigerungen  gefeit. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es jedoch Möglichkeiten  einer Nachbewilligung, damit die Projektziele erreicht werden können. Im Falle eines Mehrkostenantrags ist die Bauverwaltung in verantwortlicher Prüffunktion und leistet hier einen entscheidenden Beitrag durch zusätzliche, baufachliche Stellungnahmen.


Ein Dauerthema war bisher die Förderfähigkeit von Projektsteuerungsleistungen. Betragen die Baukosten mehr als 10 Mio. Euro, dann gelten diese Leistungen nunmehr als grundsätzlich als förderfähig. Im Einzelfall kann aber auch bei Projekten unter 10 Mio. Euro die Einschaltung eines Projektsteuerers als zielführend und angemessen sein. Auch hier ist die Expertise der Bundesbauverwaltung maßgebend.

In der Regel unterliegen alle Baumaßnahmen VgV-Verfahren. Diese Verfahren sind zunehmend komplexer geworden und bedürfen einer Rechtssicherheit. Da die Zuwendungsempfänger diese Aufgaben mit eigenem Personal nur selten eigenständig durchführen können, ist Hilfe von externen Büros notwendig. Daher wird von den Zuwendungsgebern BIBB und BAFA das Mitwirken von VGV-Verfahrensbegleitern in Abänderung der bisherigen Praxis als grundsätzlich förderfähig angesehen.


Mit  vielen wichtigen Informationen im Gepäck zu Neuerungen in den Zuwendungsverfahren und den Aufgaben der Bauverwaltung konnten die Teilnehmer des Referats OBB 23-Bundesbau den Rückweg ins Saarland antreten.