Thema: Bauen und Wohnen
| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Immobilien

Bieterverfahren

Sollte ein landeseigenes Anwesen (bebautes/unbebautes Grundstück) für das Land entbehrlich sein, wird es üblicherweise öffentlich zum Verkauf angeboten und gegen Meistgebot veräußert. Das Meistgebot wiederum wird in einer sog. Ausbietungsverhandlung ermittelt. Der Veräußerungserlös wird somit letztendlich durch die jeweilige Marktsituation bestimmt.

Ablauf Bieterverfahren bei Veräußerung landeseigener Grundstücke im öffentlichen Verkaufsverfahren

  • Veröffentlichung Verkaufsanzeige in Saarbrücken Zeitung (Immobilienteil)  und Internet
  • Einräumung von Besichtigungsterminen zu i.d.R. festgesetzten Terminen
  • Prüfung Kaufangebote nach Ablauf Angebotsfrist (keine Ausschlussfrist)
  • Durchführung Ausbietungsverhandlung zur Ermittlung des Meistbietenden auf der Grundlage des bis dahin abgegebenen Höchstgebotes
  • bei Aufnahme Mindestgebot in Verkaufsanzeige: Einladung aller Bieter, die ein das Mindestgebot übersteigendes Angebot abgegeben haben
  • ohne Aufnahme Mindestgebot in Verkaufsanzeige: Einladung aller Bieter, deren abgegebenes Gebot ein vorliegendes seriöses Höchstgebot um i.d.R. nicht mehr als 25 % unterschreitet (Abweichungen im Einzelfall möglich)

Hinweise zur Ausbietungsverhandlung

  • Teilnahme an der Ausbietungsverhandlung nur mit Vorlage einer Finanzierungsbestätigung in Höhe des bis dato abgegebenen Meistgebotes möglich
  • Ausbietungsverhandlung dient lediglich der Ermittlung des Meistbietenden und begründet keinen Anspruch auf Erwerb der Liegenschaft
  • Veräußerung bedarf in allen Fällen der Zustimmung der zuständigen Gremien des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport. Darüber hinaus wird 
    1. bei Geboten von mehr als 250.000,- € die Zustimmung des Ministerrates,
    2. bei Geboten von mehr als 500.000,- € die Zustimmung des Ministerrates und des Landtages erforderlich.

Zu Beachten: In den unter Buchstaben a) und b) genannten Fällen hat der Meistbietende – vor Einleitung eines Zustimmungsverfahrens – ein notarielles Kaufangebot vorzulegen, an das er sich unwiderruflich bis zum Ablauf einer vorgegebenen Frist zu binden hat. Nach Zustimmung der v.g. Gremien erfolgt die Annahme des notariellen Kaufangebotes.

Kontakt

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Dietmar Barth
Referat OBB24

Halbergstraße 50
66121 Saarbrücken

Hier finden Sie zum Verkauf stehende Objekte: