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Ehrenzeichen für besondere Verdienste

Das Ehrenzeichen in Silber wird für besondere Verdienste im ehrenamtlichen Bereich des Katastrophenschutzes, Zivilschutzes oder des Rettungsdienstes verliehen.

Auszeichnungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport: Ehrenzeichen für besondere Verdienste im Katastrophenschutz, Zivilschutz und Rettungsdienst

Das Ehrenzeichen in Silber wird für besondere Verdienste im ehrenamtlichen Bereich des Katastrophenschutzes, Zivilschutzes oder des Rettungsdienstes verliehen. Besondere Verdienste können z.B. durch folgende Tatbestände erworben werden: 

  1. Bewährung in mindestens 25-jähriger aktiver Tätigkeit und besonderer   Auszeichnung durch persönliches Engagement im Aufgabenbereich, z.B. durch
    • mindestens 15-jährige Ausübung einer Führungsfunktion in einer Einheit (Gruppenführer /Z ugführer) oder
    • mindestens 10-jährige Ausübung einer Leitungsfunktion im Bereich der Jugendarbeit oder im Ortsverband / Ortsverein.
  2. Mindestens 10-jähriger aktiver Tätigkeit in der Einsatzleitung Rettungsdienst.
  3. Besonderen Einsatz bei Katastrophen oder Großschadenslagen ohne Gefährdung des eigenen Lebens oder der eigenen Gesundheit.
  4. Hervorragendes Engagements bei Auslandseinsätzen.
  5. Besonderes Engagement in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Katastrophenschutz, Zivilschutz oder Rettungsdienst.
  6. Herausragende organisatorische Leistungen bei der Vorbereitung von Gefahrenabwehrmaßnahmen bei der Bewältigung von Großereignissen.
  7. Sonstige herausragende Einzelleistung.

Das Ehrenzeichen in Gold wird verliehen für eine besonders mutige und entschlossene Hilfeleistung unter Gefährdung des eigenen Lebens oder der eigenen Gesundheit bei Katastrophen, Großschadenslagen und anderen Notlagen im In- und Ausland. Die Verleihung des Ehrenzeichens in Silber ist nicht Voraussetzung.