Thema: Landesfeuerwehrschule
| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Hinweise der Feuerwehrschule des Saarlandes zur Durchführung der Aus- und Fortbildungen sowie der Prüfung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren im Saarland (Stand: Dezember 2020)

Angesichts deutlich divergierender Prüfungs- und Bewertungssysteme bei der Ausbildung der Feuerwehrangehörigen auf Gemeinde-, Kreis- und Regionalverbandsebene wurde durch den Landesbrandinspekteur die Einführung einheitlicher Regelungen zur Durchführung von Leistungsnachweisen und deren Bewertung im Landesfeuerwehrausschusses zur Diskussion gestellt. Daraus resultierend wurde die Feuerwehrschule des Saarlandes (LFwS) mit Beschluss des Landesfeuerwehrausschusses vom Mai 2017 vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (MIBS) beauftragt, eine Arbeitsgruppe „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Freiwilligen Feuerwehren (AG APO-FF)“ unter Vorsitz der LFwS zu bilden. Die AG APO-FF hatte die Aufgabe, Hinweise zur Konkretisierung der bestehenden landeseinheitlichen Regelungen sowie zur Vereinheitlichung der lehrgangsspezifischen Prüfungs- und Bewertungssystemen im Bereich der Feuerwehrausbildung zu erarbeiten.

Basierend auf den Ergebnissen der Arbeitsgruppe wird gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung über die Feuerwehrschule des Saarlandes (FwSchVO) vom 23. November 2006 (Amtsbl. S. 2207), geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2015 (Amtsbl. I S. 454), in Abstimmung mit dem MIBS empfohlen, bei der Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren im Saarland zukünftig die Hinweise zu berücksichtigen."