Thema: Landesfeuerwehrschule
| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport | Feuerwehr

Bericht zu 20 Jahre "Patientengerechtes Retten"

Rechtsgrundlagen

Das Land fördert den Brandschutz und die Hilfeleistung. Eine wichtige Detailaufgabe ist dabei die Qualifizierung der Feuerwehrangehörigen. Hierzu unterhält das Land die Feuerwehrschule des Saarlandes - eine durch das Brandschutzgesetz definierte Aufgabe des Landes.

Konkretisiert werden die Aufgaben der Feuerwehrschule in der Verordnung über die Feuerwehrschule des Saarlandes (FwSchVO):

„Der Landesfeuerwehrschule obliegt die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Pflicht- und der Werkfeuerwehren sowie des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes der Berufsfeuerwehren. Sie hat die Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Ausbildungsfragen zu beraten und auf eine einheitliche Ausbildung hinzuwirken.“

Aufgrund dieser gesetzlich übertragenen allgemeinen Ausbildungsverpflichtung werden auf der Basis der einschlägigen Ausbildungsvorschriften an der Feuerwehrschule pro Jahr durchschnittlich 2100 Teilnehmer in ca. 130 Lehrgängen geschult. Die Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule baut dabei auf der in den Städten und Gemeinden, sowie auf Landkreis und Stadtverbandsebene durchgeführten Basisausbildungen auf.