Thema: Landesfeuerwehrschule
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Informationen zum Lehrgangsangebot der Landesfeuerwehrschule

Anmeldeverfahren

Allgemein

Für die Lehrgänge gilt ein standardisiertes Anmeldeverfahren (ausgenommen ist der Lehrgang "Einführung in die Stabsarbeit").

Anmeldung

Für die Anmeldung der Teilnehmer zu den Lehrgängen und Seminaren sind die von der Landesfeuerwehrschule herausgegebenen Anmeldevordrucke zu verwenden. Im weiteren Verlauf dieser Seite sind die Anmeldungen je Fachgebiet unter jedem Lehrgang zu finden.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnehmer müssen die Voraussetzungen der jeweiligen Lehrgänge und Seminare erfüllen und diese im Anmeldeformular vollständig nachweisen. Die Teilnahmevoraussetzungen sind ebenfalls im weiteren Verlauf dieser Seite je Fachgebiet unter jedem Lehrgang zu finden.

Voraussetzungslehrgänge in Kurzform 

Die Angaben zu den Lehrgängen Truppmann nach FwDV 2 Ziffer 2.1, Truppführer nach FwDV 2 Ziffer 2.2, Truppführer nach FwDV 2 Ziffer, Sprechfunker nach FwDV 2 Ziffer 3.1, Atemschutzgeräteträger nach FwDV 2 Ziff. 3.2 und Maschinist für Löschfahrzeuge nach FwDV 2 Ziffer 3.3 müssen auf der Anmeldung nur bescheinigt werden und bedürfen keiner näheren Information mehr. Eine Zusendung der Nachweise ist bis auf den nachweis der Bestellung zum Gerätewart für den Lehrgang "Fortbildung Gerätewart" nicht notwendig.

Achtung: Ein Pflichteintrag ist die Emailanschrift. Sollte der Lehrgangsteilnehmer keine Emailanschrift zur Verfügung stellen, ist die Emailanschrift des Sachbearbeiters des Trägers der Feuerwehr anzugeben.

Unvollständige Anmeldungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt bzw. weiterbearbeitet.

Für Ersatzteilnehmer muss eine Ersatzmeldung entsprechend ausgefüllt sein. Bei Lehrgängen bei diesen ein gültiger Nachweis der G 26.3 Atemschutz gefordert wird, ist dieser mit der Anmeldung einzureichen. Eine Nachreichung zu Lehrgangsbeginn ist nicht mehr möglich

Achtung: Teilnehmer ohne gültigen Nachweis G 26.3 werden vom Lehrgang ausgeschlossen!

Meldeschluss

Der in der Terminübersicht angegebene Anmeldeschluss muss eingehalten werden. Verspätet bei der Landesfeuerwehrschule eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Anmeldeablauf und Platzzuteilung nach Anmeldeschluss

Die Lehrgangsanmeldung wird vom Wehrführer über den Träger der Feuerwehr an den Brandinspekteur geleitet. Die Anmeldung ist vom Brandinspekteur auf Vollständigkeit der Angaben und Nachweise zu überprüfen und zu bestätigen.

Die Lehrgangsbelegung erfolgt nach den jeweils zustehenden Lehrgangsplatzkontigenten. Nach Ablauf der Anmeldeschlusses erlischt der Anspruch auf diese Lehrgangsplätze. Die noch offenen Lehrgangsplätze werden dann von der Landesfeuerwehrschule auf der Internetseite bekannt gegeben und können gebucht werden. (Aufgrund lehrgangspezifischer Gegebenheiten können eventuelle freie Plätze bei den Ausbilderlehrgängen sowie den Briefings zu den Ausbilderlehrgängen nicht mehr vergeben werden.)

Meldung eines Ersatzteilnehmers

Kann der einberufene Lehrgangsteilnehmer am Lehrgang nicht teilnehmen, so ist er verpflichtet, unverzüglich den Wehrführer der Feuerwehr und die Landesfeuerwehrschule zu informieren. Nach Absprache mit dem Brandinspekteur ist der Landesfeuerwehrschule ein Ersatzteilnehmer schriftlich (postalisch, per Fax oder per E-Mail) nachzumelden.

Eine Vorabinformation der Landesfeuerwehrschule über die Ersatzmeldung ist auch über E-Mail möglich. Ist keine Ersatzanmeldung möglich, so ist die Landesfeuerwehrschule auch hierüber in Kenntnis zu setzen.

(Aufgrund lehrgangsspezifischer Gegebenheiten können bei allen Ausbilderlehrgängen sowie den Briefings der Ausbilderlehrgänge keine Ersatzteilnehmer angenommen werden.)

Die Landesfeuerwehrschule führt von Lehrgangsplatzbewerbern, die nicht berücksichtigt werden konnten bzw. an den Lehrgängen aus anderen Gründen nicht teilnehmen konnten, keine Wartelisten.

Lohnkostenerstattung

Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen sowie Auszubildenden dürfen aus ihrer Verpflichtung zum Dienst in der Feuerwehr oder im Katastrophenschutz keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozialversicherung erwachsen. Nehmen sie während der Arbeitszeit an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen oder sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde oder der Katastrophenschutzbehörde teil, so sind sie für die Dauer der Teilnahme, bei Einsätzen auch für den notwendigen Zeitraum danach, unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freigestellt (§ 25 Abs. 1 SBKG).

Gemäß § 25 Abs. 2 SBKG ist privaten Arbeitgebern auf Antrag das weitergewährte Arbeitsentgelt einschließlich ihrer Beiträge zur Sozialversicherung sowie Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung durch den Aufgabenträger zu erstatten. Ihnen ist auch das Arbeitsentgelt zu erstatten, das aufgrund der gesetzlichen Vorschriften während einer Arbeitsunfähigkeit auf den Dienst nach diesem Gesetz zurückzuführen ist. Ein Erstattungsanspruch besteht nur insoweit, als dem privaten Arbeitgeber nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften ein Erstattungsanspruch zusteht.

Antrag_Lohnkostenerstattung_Gemeinde

Merklblatt_Erstattung

Hinweise für Lehrgangsteilnehmer

Was hat der Lehrgangsteilnehmer zu beachten?

Alle Informationen, die ein Lehrgangsteilnehmer vor Lehrgangsbeginn wissen sollte, wurden auf dieser Seite zusammengestellt.

Teilnahmevoraussetzungen beachten

  • Alle geforderten Bescheinigungen und Nachweise der jeweiligen Lehrgangsvoraussetzung ist mit der Teilnehmermeldung einzureichen.

  • Werden bei einem Teilnehmer beim Eintreffen in der Feuerwehrschule oder während des Lehrganges Abweichungen von den Voraussetzungen festgestellt, wird der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen.

  • Falls Unklarheiten über die Lehrgangsvoraussetzungen bestehen (z. B. Anerkennung von anderen Ausbildungen), wenden Sie sich bitte an die Landesfeuewehrschule.

Anreise zur Landesfeuerwehrschule

Lehrgangs-/Seminarbeginn ist am 1. Unterrichtstag, wenn nicht anders beschrieben, um 8:25 Uhr. Geänderte Anfangszeiten werden in der Einberufung ausgewiesen. Bis dahin muss die Anreise erfolgt sein. Sollten Sie sich bei der Anreise verspäten, so informieren Sie zeitnah das Lehrgangsbüro der Landesfeuerwehrschule: Tel-Nr. 0681 99190-0.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Saarlandweit bestehen mit der Deutschen Bahn Verbindungen bis zur Haltestelle Saarbrücken/Burbach. Alternativ fährt vom Hauptbahnhof die Saarbahn in Richtung „Riegelsberg-Süd” bis Haltestelle „Pariser Platz”. Von dort gehen Sie die Rheinstraße Richtung Kirche bis zum „Rastpfuhl-Krankenhaus/Caritas-Klinik“. Dort biegen sie links in die Weißenburger Straße ein. Nach ca. 300 m Fußweg befindet sich auf der rechten Seite die Feuerwache 2 der Berufsfeuerwehr Saarbrücken. Hinter der seitlichen Einfahrt der Feuerwache befindet sich auf der rechten Seite die Landesfeuerwehrschule.

Anreise mit dem PKW

Bei der Anreise mit einem PKW ist zu beachten, dass Parkplätze für PKW auf dem Schulgelände sowie außerhalb des Schulgebäudes in der Weißenburger Straße nur in sehr begrenzter Zahl zur Verfügung stehen. Des Weiteren ist beim Parken auf dem Schulgelände darauf zu achten, dass die Fahrzeuge nur auf den markierten, nicht gesperrten Parkflächen der Feuerwehrschule abgestellt werden dürfen. Daher wird empfohlen, nach Möglichkeit Fahrgemeinschaften zu bilden oder öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Für die Benutzung eines PKW und das Abstellen auf dem Schulgelände übernimmt die Landesfeuerwehrschule keine Haftung.

Mitzubringende Lehrgangsausstattung

Die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen der Landesfeuerwehrschule erfolgt grundsätzlich in Feuerwehr-Bekleidung.

Welche Bekleidung vom Lehrgangsteilnehmer zu tragen bzw. mitzubringen ist, steht in der Lehrgangsinformation zu dem jeweiligen Lehrgang und im Lehrgangsplan. Ergänzende PSA, wie Warnwesten, Schnittschutzkleidung, Schutzbrillen usw. werden von der Landesfeuerwehrschule gestellt.

Sie können am Lehrgang nicht teilnehmen bzw. sind verhindert

Sollten Sie an einer Lehrgangs-/Seminarteilnahme verhindert sein, so benachrichtigen Sie bitte umgehend Ihre Gemeinde (Wehrführung, Feuerwehrsachbearbeitung) bzw. bei Werkfeuerwehrangehörigen Ihre Firma, damit diese die Möglichkeit hat, einen Ersatzteilnehmern zu melden. Bei kurzfristigem Ausfall informieren Sie bitte zusätzlich umgehend das Lehrgangsbüro der Landesfeuerwehrschule.

Die Teilnahme an Lehrgängen/Seminaren ist nur bei entsprechender Gesundheit möglich, eine Teilnahme bei attestierter Arbeitsunfähigkeit ist ausgeschlossen. Über persönliche Einschränkungen (Schwindelgefühl, Höhenangst, Probleme beim Leitersteigen usw.) informieren Sie bitte eigenverantwortlich bei Veranstaltungsbeginn Ihren Lehrgangs-/Seminarleiter!

Verpflegung und Unterkunft

Die Lehrgangsteilnehmer der kommunalen Feuerwehren erhalten unentgeltlich Verpflegung und Unterkunft.

Die Verpflegung beginnt am Anreisetag mit einem Mittagessen und endet am Abreisetag je nach Lehrgang mit dem Frühstück oder dem Mittagessen.

Lehrgangs- und Seminarbescheinigungen

Die Teilnahme an Lehrgängen/Seminaren wird mit einer Teilnahmebescheinigung in zweifacher Ausfertigung bestätigt. Eine Ausfertigung der Bescheinigung muss dem Träger der Feuerwehr (die Gemeinde), bei den Angehörigen der Werk- und Betriebsfeuerwehren dem Betrieb, ausgehändigt werden.

Hausordnung LFWS

Lehrgangsübersicht

4. Führungsausbildung

  • 4.1.1 Gruppenführer Teil 1

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke. Der Lehrgang "Gruppenführer Teil 1" in Verbindung mit dem Lehrgang "Gruppenführer Teil 2" entspricht dem Lehrgang "Gruppenführer“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.1.

Terminübersicht

Lehrgangsinformationen

Anmeldevordruck

  • 4.1.2 Gruppenführer Teil 2

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke. Der Lehrgang "Gruppenführer Teil 1" in Verbindung mit dem Lehrgang "Gruppenführer Teil 2 entspricht dem Lehrgang "Gruppenführer“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.1.

Terminübersicht

Lehrgangsinformationen

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  • 4.3. Sonderlehrgang Gruppenführer

Der "Sonderlehrgang Gruppenführer" besteht aus den Teilen:

4.3.1 Einführungsveranstaltung (online) (Fernstudium)
4.3.2 Selbststudium mit Videoklassenzimmer (online) (Fernstudium)
4.3.3 Leistungsnachweis (an der Landesfeuerwehrschule) (Präsenzphase)
4.3.4 Präsenzunterricht mit Lernnachweis (an der Landesfeuerwehrschule)

Der Sonderlehrgang entspricht dem Lehrgang Gruppenführer gemäß FwDV 2 Ziffer 4.1

Terminübersicht

Lehrgangsinformationen

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  • 4.2.1 Zugführer Teil 1

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges – einschließlich eines erweiterten Zuges – sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges. Der Lehrgang "Zugführer Teil 1" in Verbindung mit dem Lehrgang "Zugführer Teil 2" entspricht dem Lehrgang "Zugführer“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.2.

Lehrgangstermine

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  • 4.2.2 Zugführer Teil 2

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges – einschließlich eines erweiterten Zuges – sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges. Der Lehrgang "Zugführer Teil 1" in Verbindung mit dem Lehrgang "Zugführer Teil 2" entspricht dem Lehrgang "Zugführer“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.2.

Lehgangstermine

Lehrgangsinformationen

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  • 4.3 Verbandsführer

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen von Einheiten über den erweiterten Zug (Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe) sowie zur Leitung auch von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 100. Dieser Lehrgang entspricht dem Lehrgang "Verbandsführer“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.3.

Lehrgangstermine

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  • 4.4 Leiter einer Feuerwehr

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht. Dieser Lehrgang entspricht dem Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.6

Lehrgangstermine

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  • 4.6 Einführung in die Stabsarbeit

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur selbstständigen Führung eines Sachgebietes in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung. Dieser Lehrgang entspricht dem Lehrgang "Einführung in die Stabsarbeit" gemäß FwDV 2 Ziffer 4.4.

Lehrgangstermine

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5. ABC-Einsatz

  • 5.1.1 ABC-Einsatz Teil 1

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der persönlichen und sonstigen Sonderausrüstung im ABC-Einsatz. Der Lehrgang "ABC-Einsatz Teil 1" in Verbindung mit dem Lehrgang "ABC-Einsatz Teil 2" entspricht dem Lehrgang "ABC-Einsatz“ gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 3.5.

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  • 5.1.2 ABC-Einsatz Teil 2

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der persönlichen und sonstigen Sonderausrüstung im ABC-Einsatz. Der Lehrgang "ABC-Einsatz Teil 1" in Verbindung mit dem Lehrgang "ABC-Einsatz Teil 2" entspricht dem Lehrgang "ABC-Einsatz“ gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 3.5.

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  • 5.2.1 Führen im ABC-Einsatz Teil 1

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz persönlichen und sonstigen Sonderausrüstung sowie zum Führen entsprechend ausgebildeter Einheiten im ABC-Einsatz. Der Lehrgang "Führen im ABC-Einsatz Teil 1" in Verbindung mit dem Lehrgang "Führen im ABC-Einsatz Teil 2" entspricht dem Lehrgang "Führen im ABC-Einsatz“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.5.

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  • 5.2.2 Führen im ABC-Einsatz Teil 2

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der persönlichen und sonstigen Sonderausrüstung sowie zum Führen entsprechend ausgebildeter Einheiten im ABC-Einsatz. Der Lehrgang „Führen im ABC-Einsatz Teil 1“ in Verbindung mit dem Lehrgang "Führen im ABC-Einsatz Teil 2“ entspricht dem Lehrgang „Führen im ABC-Einsatz“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.5.

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6. Technische Ausbildung

  • 6.1.2 Technische Hilfeleistung I/2

Feuerwehrangehörige aus Löschbezirken oder Angehörige von Werkfeuerwehren, die am Standort eine erweiterte Ausstattung für den Hilfeleistungseinsatz vorhalten: (Feuerwehrfahrzeuge z.B. Hilfeleistungslöschfahrzeuge, Löschfahrzeuge mit erweiterter Hilfeleistungsausstattung (mindestens hydraulischer Rettungssatz), GW-Logistik mit Rüstkomponente, sonstige GW mit TH-Ausstattung, …)

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  • 6.1.3 Technische Hilfeleistung I/4

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur fachlich richtigen, sicheren und selbständigen Handhabung und Bedienung der Ausrüstung und Geräte für umfangreiche technische Hilfeleistungen sowie zur Umsetzung technischer Hilfeleistungsmaßnahmen sowohl einfachen als auch mittleren und größeren Umfangs im Rahmen der vorhandenen Ausstattung. Als Ausstattungsgrundlage dient hierbei die Beladung eines genormten Rüstwagens (RW). Weitere Zielsetzung ist die Hinführung zur verletztenorientierten Rettung. Die Ausbildungsinhalte aus den Lehrgängen "Technische Hilfeleistung I/1" und "Technische Hilfeleistung I/2" sind in dem Lehrgang "Technische Hilfeleistung I/4" integriert.

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  • 6.2 Gerätewarte

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, zur Durchführung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen, soweit dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird (Ausnahme: Atemschutzgeräte und sonstige Gerätschaften und Ausstattungen, die eine gesonderte Sachkunde voraussetzen). Dieser Lehrgang entspricht dem Lehrgang "Gerätewarte“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 3.8.

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  • 6.3 Atemschutzgerätewarte

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutzgeräte sowie als Ausbilder im Atemschutz mitwirken zu können. Dieser Lehrgang entspricht dem Lehrgang "Atemschutzgerätewarte“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 3.9.

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7. Ausbilden in der Feuerwehr

  • 7.1 Grundlagen der Ausbildung der Ausbilder

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Teilnahme an den entsprechenden Fachlehrgängen: "Fachlehrgang Ausbilder für die Truppausbildung", "Fachlehrgang Ausbilder für Maschinist von Löschfahrzeugen", "Fachlehrgang Ausbilder für Atemschutzgeräteträger", "Fachlehrgang Ausbilder für Sprechfunker" sowie Fortbildung für Gruppenführer, die in der Standortausbildung tätig sind.

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  • 7.2.1 Ausbilder für die Truppausbildung - Briefing

Ziel des Seminars ist die Abstimmung der organisatorischen Rahmenbedingungen der Ausbildungsveranstaltung sowie der Unterrichtsthemen und den damit verknüpften Erfordernissen.

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  • 7.2.2 Ausbilder für die Truppausbildung

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Truppmann- und Truppführerausbildung. Dieser Lehrgang in Verbindung mit dem Lehrgang "Grundlagen der Ausbildung für Ausbilder" vermittelt die methodisch-didaktischen Grundlagen. Nur in Verbindung mit den entsprechenden fachlichen bzw. technisch-taktischen Kenntnissen wird die Befähigung zum "Ausbilder in der Feuerwehr“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.7 erreicht.

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  • 7.4.1 Ausbilder für Maschinisten von Löschfahrzeugen - Briefing

Ziel des Seminars ist die Abstimmung der organisatorischen Rahmenbedingungen der Ausbildungsveranstaltung sowie der Unterrichtsthemen und der damit verknüpften Erfordernissen.

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  • 7.4.2 Ausbilder für Maschinisten von Löschfahrzeugen

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur eigenverantwortlichen Durchführung der auf Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Maschinistenausbildung. Dieser Lehrgang in Verbindung mit dem Lehrgang „Grundlagen der Ausbildung für Auabilder“ vermittelt die methodisch-didaktischen Grundlagen. Nur in Verbindung mit den entsprechenden fachlichen bzw. technisch-taktischen Kenntnissen wird die Befähigung zum "Ausbilder in der Feuerwehr“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.7 erreicht.

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  • 7.5.1 Ausbilder für den Gerätesatz Absturzsicherung - Briefing

Ziel des Seminars ist die Abstimmung der organisatorischen Rahmenbedingungen der Ausbildungsveranstaltung sowie der Unterrichtsthemen und der damit verknüpften Erfordernissen.

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  • 7.5.2 Ausbilder für den Gerätesatz Absturzsicherung

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur eigenverantwortlichen Durchführung der Aus- und Fortbildungen für die "Anwender für den Gerätesatz Absturzsicherung“ und "Selbstrettung“

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  • 7.5.3 Anwender für den Gerätesatz Absturzsicherung

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur sicheren und fachlich richtigen Handhabung der entsprechenden Einsatzmittel und die selbstständige Anwendung des Gerätesatzes Absturzsicherung.

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  • 7.6.1 Ausbilder für Atemschutzgeräteträger - Briefing

Ziel des Seminars ist die Abstimmung der organisatorischen Rahmenbedingungen der Ausbildungsveranstaltung sowie der Unterrichtsthemen und den damit verknüpften Erfordernissen.

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  • 7.6.2 Ausbilder für Atemschutzgeräteträger

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Atemschutzgeräteträgerausbildung. Dieser Lehrgang in Verbindung mit dem Lehrgang "Gundlagen der Ausbildung für Ausbilder“ vermittelt die methodisch-didaktischen Grundlagen. Nur in Verbindung mit den entsprechenden fachlichen bzw. technisch-taktischen Kenntnissen wird die Befähigung zum "Ausbilder in der Feuerwehr“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.7 erreicht.

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  • 7.7.1 Ausbilder für Sprechfunker - Briefing

Ziel des Online-Seminars ist die Abstimmung der organisatorischen Rahmenbedingungen der Ausbildungsveranstaltung sowie der Unterrichtsthemen und den damit verknüpften Erfordernissen.

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  • 7.7.2 Ausbilder für Sprechfunker

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Sprechfunkerausbildung. Dieser Lehrgang in Verbindung mit dem Lehrgang „Grundlagen der Ausbildung für Ausbilder“ vermittelt die methodisch-didaktischen Grundlagen. Nur in Verbindung mit den entsprechenden fachlichen bzw. technisch-taktischen Kenntnissen wird die Befähigung zum „Ausbilder in der Feuerwehr“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 4.7 erreicht.

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  • 7.8 Fortzbildung Ausbilder für Schaumtrainer

Der Seminarteilnehmer soll befähigt werden, die Schaumübungsanlage sicher bedienen zu können, um Feuerwehreinsatzkräfte im Rahmen von Ausbildungsveranstaltungen auf Gemeinde und/oder Kommunalverbandsebene in der Anwendung des Löschmittels Schaum unterweisen zu können.

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8. Jugendfeuerwehr

  • 8.1 Jugendfeuerwehrbeauftragter

Die Lehrgangsteilnehmer sollen in der Lage sein, die vermittelten Informationen in seiner Jugendarbeit in der Jugendfeuerwehr anwenden zu können.

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  • 8.2 Ausbilden

Die Seminarteilnehmer sollen ihr Wissen aus dem Bereich der Ausbildungslehre vertiefen können. Den Schwerpunkt des Seminars bildet die Vorbereitung auf einen Unterricht. Weiterhin dient das Seminar zum Erfahrungsaustausch der praktischen Jugendarbeit.

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  • 8.3.1 Basteln und Werken

Die Seminarteilnehmer sollen Anregungen und Tipps erhalten, sich kreativ im handwerklichen Bereich mit der Jugendfeuerwehrgruppe zu beschäftigen. Durch praktisches Arbeiten mit verschiedenen Werkzeugen und Materialien sollen Gegenstände, unter den Gesichtspunkten der Unfallverhütungsvorschriften, gefertigt werden können.

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  • 8.3.2 Basteln und Werken für Leiter/Betreuer einer Kinderfeuerwehr

Die Seminarteilnehmer sollen Anregungen und Tipps erhalten, sich kreativ im handwerklichen Bereich mit der Kindergruppe zu beschäftigen. Durch praktisches Arbeiten mit verschiedenen Werkzeugen und Materialien sollen Gegenstände, unter den Gesichtspunkten der Unfallverhütungsvorschriften, gefertigt werden können.

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  • 8.4 Kinderfeuerwehr leiten

Die Seminarteilnehmer sollen in der Lage sein, eine Vorbereitungsgruppe (Kinderfeuerwehr) gemäß den rechtlichen Vorgaben erfolgreich zu leiten.

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  • 8.7 Öffentlichkeitsarbeit / Mitgliedergewinnung

Die Seminarteilnehmer sollen Anregungen und Tipps erhalten, wie sie zielgruppengerechte Öffentlichkeitsarbeit betreiben.

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  • 8.8 Wettbewerbe

Die Seminarteilnehmer sollen die Wettbewerbe in der Jugendfeuerwehr theoretisch und in der praktischen Umsetzung und Auslegung kennen lernen.

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  • 8.12 Feuerwehrtechnik spielend leicht

Die Seminarteilnehmer sollen in der Lage sein, die Feuerwehrtechnik unter Berücksichtigung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der individuellen Leistungsfähigkeit der Angehörigen der Jugendfeuerwehr spielend vermitteln zu können.

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  • 8.14 Soziale Medien

Die Seminarteilnehmer sollen Anregungen und Tipps für den Umgang mit Social Media erhalten. Sie sollen außerdem medienpädagogische Kompetenzen erhalten um Kinder und Jugendliche zu Fragen im Bereich Social Media zu beraten.

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  • 8.15 Erste Hilfe

Die Seminarteilnehmer sollen in der Lage sein, im Notfall erste Hilfe leisten zu können.

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  • 8.16 Übungen planen: Gut und sicher

Die Seminarteilnehmer sollen den Führungsvorgang der Feuerwehr kennen und anwenden können. Die Seminarteilnehmerin, der Lehrgangsteilnehmer soll die UVV kennen und Übungen für die Jugendfeuerwehr sicher planen und durchführen können.

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  • 8.17 Juleica für Leiter/Betreuer einer Kinderfeuerwehr

Die Seminarteilnehmer sollen in der Lage sein, Gruppenstunden und Aktionen im Bereich der Kinderfeuerwehr und im Bereich der Jugendfeuerwehr durchzuführen. Ein Erste-Hilfe-Kurs ist in dem Seminar enthalten.

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  • 8.19 Datenschutzverordnung (DSGVO)

Die Seminarteilnehmer sollen Informationen über die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhalten. Auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben sollen sie dazu fähig sein, Daten von den Jugendfeuerwehrangehörigen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten.

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10. Zivilschutzbezogene Fachausbildung der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes

  • 10.2 ABC-Erkundung

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Bedienung und zum Betrieb des ABC-Erkundungskraftwagens. Der Lehrgangsteilnehmer sollen die vom Bund zur Verfügung gestellten Fahrzeuge und deren Ausstattung kennen und nach Weisung bzw. Anleitung ihrer Vorgesetzten im Rahmen seiner Teilaufgabe fachlich richtig und selbständig bedienen können, die Wartung und Pflege der vom Bund zur Verfügung gestellten Fahrzeuge und deren Ausstattung durchführen können. Dieser Lehrgang entspricht dem Lehrgang „ABC-Erkundung“ gemäß FwDV 2 Ziffer 3.6.

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  • 10.3 CBRN-Probenahme

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung der Probenahme mit dem Probenahmematerial des ABC-Erkundungskraftwagens. Der Lehrgangsteilnehmer soll die vom Bund zur Verfügung gestellte Ausstattung zur Probenahme kennen und nach Weisung bzw. Anleitung seiner Vorgesetzten im Rahmen seiner Teilaufgabe fachlich richtig und selbständig bedienen können, die Wartung und Pflege der vom Bund zur Verfügung gestellten Fahrzeuge und deren Ausstattung durchführen können. Dieser Lehrgang ist eine Fortbildungsveranstaltung zum Lehrgang „ABC-Erkundung“ gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) Ziffer 5 in Verbindung mit Ziffer 3.6.

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11. Sonderlehrgänge

  • 11.3 Informationsveranstaltung für Wehrführer und stellv. Wehrführer

Ziel der Veranstaltung ist die Information der Leiter der Feuerwehren in aktuellen Fragen der Ausbildung.

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  • 11.4 Arbeitskreis Ausbildung

Ziel ist es, den für die Ausbildung der Feuerwehren im Saarland Verantwortlichen einen Rahmen für Erfahrungsaustausch, fachliche Diskussionen und Themenarbeit zu bieten mit dem Ziel die Ausbildung im Saarland zu harmonisieren.

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  • 11.5 Gemeindebeteiligung an Baugenehmigungsverfahren

Ziel der Veranstaltung ist die Befähigung der Stellungnehmenden, die Verwaltungsvorschrift zur Beteiligung der Gemeinden als Träger der Feuerwehr im Baugenehmigungsverfahren sowie den Katalog der Mustersätze vor dem Hintergrund der geltenden Bauvorschriften anwenden zu können.

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12. Fortbildungen

  • 12.4.1.1 Fortbildung für Gruppenführer - Einsatztaktik

Der Seminarteilnehmer soll zur Erhaltung seiner Führungsqualifikation seine Kenntnisse über das Führen einer Einheit festigen bzw. vertiefen und soll das erworbene Wissen im eigenen Standort als Multiplikator weitergeben.

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  • 12.4.7 Menschenführung Modul 1 für Löschbezirksführer

Ziel der Ausbildung ist zum einen die Befähigung Hochbelastungen bei Einsatzkräften und Feuerwehrangehörigen zu erkennen, zum anderen soll die Konfliktbewältigung am Beispiel der Hochbelastung vermittelt werden. Des Weiteren wird die Auswirkung der Hochbelastung auf den Führungsstil betrachtet.

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  • 12.4.8 Menschenführung Modul 1 für Wehrführer

Ziel der Ausbildung ist zum einen die Befähigung Hochbelastungen bei Einsatzkräften und Feuerwehrangehörigen zu erkennen, zum anderen soll die Konfliktbewältigung am Beispiel der Hochbelastung vermittelt werden. Des Weiteren wird die Auswirkung der Hochbelastung auf den Führungsstil betrachtet.

Terminübersicht

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  • 12.4.9 Menschenführung Modul 2 für Löschbezirksführer

Ziel ist es die Kommunikationskompetenz der Lehrgangsteilnehmer*innen bei Führungsaufgaben im Einsatz und Leitungsaufgaben im Tagesgeschäft auszubauen und zu stärken. Des Weiteren werden Konflikt- und Krisensituationen in der Gruppe betrachtet.

Terminübersicht

Lehrgangsinformationen

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  • 12.4.10 Menschenführung Modul 2 für Wehrführer

Ziel ist es die Kommunikationskompetenz der Lehrgangsteilnehmer bei Führungsaufgaben im Einsatz und Leitungsaufgaben im Tagesgeschäft auszubauen und zu stärken. Des Weiteren werden Konflikt- und Krisensituationen in der Gruppe betrachtet.

Terminübersicht

Lehrgangsinformationen

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  • 12.11.4 Vegetationsbrandbekämpfung für Führungskräfte

Die Seminarteilnehmer sollen befähigt werden, unterschiedliche Vegetationsbrandbekämpfungseinsätze auf Ebene der taktischen Einheit Zug zu planen und durchzuführen die erforderlichen einsatztaktischen Maßnahmen für eine sichere und effektive Brandbekämpfung durchzuführen sowie eine Löschwasserversorgung sicherstellen zu können.

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  • 12.5.1 Fortbildung der Einheitenführer der ABC-Züge

Das Seminar bietet die Möglichkeit Erfahrungen der Gefahrstoffeinsätze, der Ausbildung auf Standort- bzw. Kreisebene sowie der Zusammenarbeit mit anderen Behörden austauschen. Im Rahmen dieses Seminars werden Konzepte zur ABC-Abwehr im Saarland entwickelt und fortgeschrieben. Des Weiteren sollen Neuerungen in der Technik und Einsatztaktik vorgestellt und auf eine mögliche Anwendung hin geprüft werden.

Terminübersicht

Lehrgangsinformationen

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  • 12.6.2 Fortbildung Gerätewarte

Die Lehrgangsteilnehmeri sollen in der Lage sein, die ihm vermittelten Neuerungen und Informationen auf dem Gebiet der Gerätewartung und Geräteprüfung zu verstehen und entsprechend umsetzen zu können.

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  • 12.6.3 Fortbildung Atemschutzgerätewarte

Die Lehrgangsteilnehmer sollen in der Lage sein, die ihm vermittelten Neuerungen auf dem Gebiet des Atemschutzes praktisch anwenden zu können.

Terminübersicht

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  • 12.6.6 Patientengerechtes Retten

Die Rettung verletzter Personen aus schwierigen Einsatzsituationen stellt die Einheiten des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und der Polizei vor schwierige und anspruchsvolle Aufgaben. Sowohl die Lage am Einsatzort als auch der vitale Zustand der/des Patienten sind für die Vorgehensweise von großer Bedeutung. Es gilt, durch die Kombination modernster notfallmedizinischer und technischer Maßnahmen eine möglichst patientengerechte Rettung durchzuführen. Maßgebliche Grundlage für alle erfolgsversprechenden Rettungsmaßnahmen sind die zielorientierte Kommunikation und die konsequente und intensive Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Einheiten und Organisationen. Das Seminar stellt in Theorie und Praxis Lösungsmöglichkeiten für die Durchführung einer patientenorientierten Rettung vor.

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  • 12.6.10.1 Fortbildung Schaum 1

Die Seminarteilnehmer sollen befähigt werden, einen Schaumeinsatz aus taktischer und technischer Sicht effizient durchführen zu können und als Multiplikator die Kenntnisse im jeweiligen Zuständigkeitsbereich weiterzugeben.

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  • 12.6.10.2 Fortbildung Schaum 2

Die Seminarteilnehmer sollen befähigt werden, bei Einsätzen mit einem größeren Schaummittelbedarf, die erforderliche Löschmittelversorgung an der Einsatzstelle sicherzustellen.

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13. Brandsimulationsanlage

  • 13.1 Grundlagenlehrgang Brandbekämpfung

In der Brandsimulationsanlage werden unter realitätsnahen Bedingungen Techniken zur Brandbekämpfung trainiert. Ziel der Ausbildung ist die Heranführung der Feuerwehrleute an Einsätze unter umluftunabhängigem Atemschutz, um als Truppmann in der Brandbekämpfung sicher tätig werden zu können.

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  • 13.2 Verhaltenstraining Brandbekämpfung

In der Brandsimulationsanlage werden unter realitätsnahen Bedingungen Techniken zur Menschenrettung und Brandbekämpfung trainiert. Ziel der Ausbildung ist die Vertiefung der Kenntnisse und Fertigkeiten von Einsatzkräften, die unter umluftunabhängigem Atemschutz als Truppführer zur Menschenrettung und Brandbekämpfung tätig werden. Bei bereits länger zurückliegendem Lehrgang „Verhaltenstraining Brandbekämpfung“ kann das neue Seminar auch als Auffrischungslehrgang für Truppführer im Bereich Brandbekämpfung betrachtet werden.

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  • 13.3 Aufbaulehrgang Brandbekämpfung

In der Brandsimulationsanlage werden unter realitätsnahen Bedingungen Techniken zur Menschenrettung und Brandbekämpfung trainiert. Ziel der Ausbildung ist die Vertiefung der Kenntnisse und Fertigkeiten der Atemschutzgeräteträger, die bereits Erfahrungen in Einsätzen und als Gruppenführer gesammelt haben, sowie die taktische Zusammenarbeit im Löschzug. Im Rahmen der praktischen Ausbildung werden der sichere Umgang und die richtige Handhabung neuer Einsatzmittel in anspruchsvollen Einsatzsituationen (z.B. Menschenrettung, Notfall eines AGT) geübt. Darüber hinaus bildet das Seminar eine taktische Fortbildung für Gruppenführer.

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  • 13.4 Fortbildung Brandbekämpfung

In der Brandsimulationsanlage werden unter realitätsnahen Bedingungen, Techniken zur taktischen Einsatzstellenbelüftung sowie im speziellen die schnelle Entrauchung von Angriffs und Rettungswegen durch den richtigen und sicheren Einsatz des Lüfters trainiert. Ziel der Ausbildung ist weiterhin die Vertiefung der Kenntnisse und takt. Fähigkeiten als Zugführer und Einsatzleiter. Das Seminar bildet darüber hinaus eine taktische Fortbildung für Zugführer.

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Ansprechpartner

Hier finden Sie die Kontaktdaten der Landesfeuerwehrschule