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Stellungnahme Saar-Innenminister Jost zum Urteil des OVG Münster im Verfahren gegen die AfD

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) im nordrhein-westfälischen Münster wies die Klage der AfD dagegen heute zurück.

Innenminister Reinhold Jost: „Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster bestätigt die Beobachtung der AfD als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz. Diese Entscheidung steht im Einklang mit den Urteilen anderer Gerichte und unterstreicht die Rechtsstaatlichkeit unserer Vorgehensweise. Als Innenminister betone ich die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie die Unabhängigkeit der Gerichte. Die Behauptungen der AfD, der Verfassungsschutz sei nur ein Erfüllungsgehilfe der Politik, sind haltlos und sollen von den rechtlichen Grundlagen ablenken.“

„Zwar kann die AfD jetzt vom BVG in Leipzig klären lassen, ob es in dem Verfahren Rechtsfehler gegeben hat, aber: In einem funktionierenden Rechtsstaat akzeptieren Demokraten die Urteile der Justiz, nachdem der Rechtsweg bis zum Ende beschritten wurde“, so Jost weiter.

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Jörg Hektor

Jörg Hektor
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