Ein zukunftsfähiges Personalvertretungsrecht für das Saarland
Die saarländische Landesregierung hat am 3. September eine Novellierung des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes (SPersVG) beschlossen.
Innenminister Reinhold Jost: „Wir modernisieren die gesetzlichen Grundlagen der Personalvertretung, damit die Interessen der Beschäftigten auf der Höhe der Zeit vertreten werden können. Ich bin den Gewerkschaften im Saarland sehr dankbar für die Unterstützung bei diesem großen Schritt für eine zukunftsfähige Mitbestimmung, bessere Arbeitsbedingungen für Personalräte und einen modernen öffentlichen Dienst.“
Die Landesregierung plant, den Gesetzgebungsprozess zügig voranzutreiben, sodass die neuen Regelungen noch in diesem Jahr in Kraft treten und rechtzeitig vor den Personalratswahlen im Frühjahr 2025 Anwendung finden.
Ein Gesetz für die Arbeitswelt von morgen
Das bestehende Personalvertretungsgesetz stammt in wesentlichen Teilen aus dem Jahr 1973. Seitdem haben sich die Arbeitsbedingungen durch Digitalisierung, Arbeitsverdichtung und demografischen Wandel erheblich verändert. Die umfassende Novellierung des SPersVG und die Neufassung der dazugehörigen Wahlordnung (WO-SPersVG) tragen diesen Entwicklungen Rechnung und sichern die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.
Starke Mitbestimmung und Digitalisierung als Chance
Eine zentrale Neuerung des Gesetzentwurfs ist die Erweiterung der Mitbestimmungsrechte der Personalräte. Die Landesregierung hat hierbei eng mit den Gewerkschaften zusammengearbeitet und deren Hauptforderungen berücksichtigt. Die Einführung einer gesetzlich geregelten Allzuständigkeit in Mitbestimmungsfragen soll bestehende Beteiligungslücken schließen und die Position der Personalräte stärken. Hierzu zählt auch, die Bedeutung der Einigungsstelle zu untermauern, unter anderem indem die Anzahl der Mitglieder erhöht wird. Die Novellierung greift zudem die fortschreitende Digitalisierung als Chance für ein modernes Personalvertretungsrecht auf. Personalräte können künftig rechtssicher Video- und Telefonkonferenzen nutzen. Ein eigens geschaffener Digitalisierungsausschuss wird über Digitalisierungsmaßnahmen beraten, um sicherzustellen, dass Personalräte die Interessen der Beschäftigten auch in einer zunehmend digitalen Arbeitswelt effektiv vertreten können.
Bessere Arbeitsbedingungen für Personalräte, mehr Transparenz und Datenschutz
Zur Unterstützung der Arbeit der Personalräte sieht das Gesetz erhöhte Freistellungskontingente vor. Um allen Beschäftigten mehr Mitsprache einzuräumen, wurden auch neue Aufgaben für die Personalräte definiert, insbesondere bei Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, zur Förderung des Gesundheits- und Umweltschutzes und wenn es darum geht, auch in der Arbeitswelt Rassismus und Fremdenfeindlichkeit entgegenzuwirken.
Mehr Partizipation bei der beruflichen Entwicklung als Kerninhalt des neuen Gesetzes macht den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber attraktiv. Die Novellierung legt besonderen Wert auf die Verbesserung der Informationsrechte der Personalräte. Dienststellen sind künftig verpflichtet, Personalräte umfassend und rechtzeitig zu informieren, um ein hohes Maß an Transparenz zu gewährleisten. Zudem wird der Schutz personenbezogener Daten gestärkt und datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten werden klar festgelegt.
Moderne Wahlordnung
Die Neufassung der Wahlordnung (WO-SPersVG) stellt sicher, dass Personalratswahlen effizient und praxistauglich durchgeführt werden können. In außergewöhnlichen Situationen, wie etwa einer Pandemie, ermöglicht eine Sonderregelung die schriftliche Stimmabgabe per Briefwahl. Die Nutzung elektronischer Kommunikationstechnik erleichtert schließlich die Durchführung von Personalratswahlen, modernisiert den Wahlprozess und erhöht die Rechtssicherheit.
Timo Ahr, DGB: „Die Novellierung des saarländischen Personalvertretungsgesetzes ist ein echter Erfolg und ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Mit dem vorliegenden Entwurf und der ersten Lesung im Saarländischen Landtag, können spürbare Verbesserungen für die Mitbestimmungsgremien – und damit für all die Personalräte, die sich tagtäglich für bessere Arbeitsbedingungen einsetzen, erreicht werden. Das stärkt nicht nur die Stimme der Beschäftigten und sorgt für mehr Transparenz, sondern macht den öffentlichen Dienst auch als Arbeitgeber deutlich attraktiver.
Wir setzen uns gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften konsequent für eine starke Mitbestimmung, umfassende Informations- und Mitwirkungsrechte in einer digitalisierten Arbeitswelt und für ein modernes Personalvertretungsrecht ein.“
Mit der Einbringung des Gesetzesentwurfs für ein modernes Saarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG) in den Landtag ist eine langjährige Forderung des dbb saar umgesetzt. Ewald Linn, dbb Landeschef: „Das aus dem Jahr 1973 stammende Saarländische Personalvertretungsgesetz war schon lange nicht mehr zeitgemäß und deshalb ungeeignet, die Arbeitsprozesse der Personalvertretungen und Arbeitgeber/Dienstherren sowie die personalvertretungsrechtlichen Beteiligungen weiterzuentwickeln. Der dbb saar, der wie wie die übrigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in den Novellierungsprozess von Anfang an mit eingebunden war, appelliert nunmehr an den Landesgesetzgeber, das neue und moderne Personalvertretungsrecht bis zur Landtagssitzung am 13. November 2024 zu beraten und zu verabschieden, damit die anstehenden Personalratswahlen von März bis Mai 2025 nach dem neuen Recht und den neuen Wahlvorschriften durchgeführt werden können. Zudem sollen die neu gewählten Personalräte bei den großen Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft geeignete Instrumente erhalten, damit sie auf Augenhöhe mit den Arbeitgebern/Dienstherren ihren gesetzlichen Auftrag zur Interessenwahrnehmung im Sinne der Beschäftigten erfüllen können."
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Jörg Hektor
Pressesprecher
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