| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport | Verwaltung, Besoldung und Versorgung

Tarifabschluss der Länder soll für Tarifbeschäftigte und Beamte gelten

Die Ergebnisse des Tarifabschlusses für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder werden zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten des Saarlandes übertragen.

Die Anspruchsberechtigten erhalten somit zunächst einmalig einen Betrag von 1.800 Euro. Für die Monate Januar bis Oktober 2024 sind zudem Zahlungen in Höhe von 120 Euro monatlich vorgesehen.  

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern werden die jeweiligen Beträge nach gängiger Praxis in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt.

Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen und Unterhaltsbeihilfen erhalten Sonderzahlungen in Höhe von einmalig 1.000 Euro und im Zeitraum von Januar bis Oktober 2024 in Höhe von monatlich 50 Euro. Darüber hinaus werden die monatlichen Anwärterbezüge zum 1. November 2024 um 100 € und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 € erhöht.

Zum 1. November 2024 werden die jeweiligen Grundgehälter um 200 Euro angehoben, zum 1. Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent. Dies wirkt sich entsprechend auch auf das Ruhegehalt der Versorgungsempfängerrinnen und Versorgungsempfänger aus.

Da die Landesregierung bei der Erstellung des Regierungsentwurfs bereits die Ergebnisse des Tarifabschlusses für den TVöD zu Grunde gelegt hatte und die Einigung beim TV-L hieran anknüpft, trägt der vom Landtag zu verabschiedende Haushalt 2024/2025 den Erhöhungen bereits Rechnung. Die Auszahlungen erfolgen rückwirkend, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Medienansprechpartner

Jörg Hektor

Jörg Hektor
Pressesprecher

Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken