Erleichterungen bei der kommunalen Auftragsvergabe nochmals verlängert
Die erhöhten Wertgrenzen für vereinfachte Verfahren werden bis zum 31. Dezember 2024 fortgesetzt.
Innenminister Reinhold Jost: „Die Befristung der Anhebung der Wertgrenzen ist in der aktuellen Entwicklung ein wichtiger und notwendiger Schritt. In Zeiten, in denen schnelles Handeln von entscheidender Bedeutung ist, ermöglicht diese Maßnahme unseren Kommunen, effizient und ohne bürokratische Hindernisse zu agieren. Wir setzen uns entschlossen dafür ein, die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen zu stärken und ihnen die notwendigen Werkzeuge dafür zu Verfügung zu stellen.“
Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine und des damit verbundenen Flüchtlingsstroms wurden die Wertgrenzen, die zur Bewältigung der Corona Pandemie im April 2020 befristet angehoben wurden, bis zum 31.12.2024 verlängert. Dadurch wird für alle kommunalen Vergaben die Auftragsvergabe deutlich erleichtert. Freihändige Vergaben sind bis zu einer Summe von 150.000 Euro möglich. Bauleistungen dürfen bis zu einem Auftragswert von einer Million Euro in beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
Der Minister weiter: „Aufgrund der anhaltenden Flüchtlingsproblematik ist die Handlungsfähigkeit der Kommunen im Bereich der Vergabe sicherzustellen. Durch diese Maßnahme können Aufträge weiterhin zügig vergeben und Wohnraum schnell zur Verfügung gestellt werden. Die Verlängerung um ein volles Jahr fördert zudem nicht nur die Planungssicherheit bei den Kommunen, sondern stärkt auch die heimische Wirtschaft.“
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Jörg Hektor
Pressesprecher
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