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Zur Geschichte des Gebäudes

Seit über 50 Jahren gibt es ihn: Den Walter-Nobis-Bau. Gemeint ist damit dieses graue viereckige Gebäude, in dem wir Tag für Tag ein Drittel unsere Zeit verbringen. Die Heimat des Ministeriums für Finanzen und Europa.

Wer sich bis auf Seite 60 der 92-seitigen „Teildenkmalliste Landeshauptstadt Saarbrücken“ durchkämpft, findet ganz unerwartet die Adresse vom eigenen Arbeitgeber: Am Stadtgraben 4-6, Finanzministerium, Einzeldenkmal. Der ein oder andere Kollege wird sich darüber wohl wundern. Dennoch Grundlage zur Behauptung, dass eigene Büro stehe unter Denkmalschutz. Soweit richtig. Ob der Walter-Nobis-Bau diesen wirklich braucht, ist längst nicht nur eine Geschmacksfrage, sondern der Höhepunkt einer jahrelangen Diskussion im saarländischen Denkmalschutz.

Der renommierte Saarbrücker Architekt Walter Nobis ist Namensgeber des 1965 eingeweihten Baus. Sein Architektenbüro Nobis und Mitarbeiter lieferte die Pläne für das Gebäude am Saarufer, direkt neben der Alten Brücke. Das mit Natursteinplatten verkleidete Haus steht bis heute und ist den Mitarbeitern des Ministeriums für Finanzen und Europa bestens bekannt. Doch nicht alle Saarbrücker sind über die Existenz des Gebäudes glücklich – was wohl mehr mit dem äußeren Erscheinungsbild zutun hat. Der Nobis-Bau sei reine „Bausünde“ und blockiere auch noch Wege zur Saar, klingt es aus dem Landesdenkmalrat. Schlichtweg ein „schlechtes Gebäude an schlechter Stelle“.

Bei den Ratsmitgliedern herrscht reges Unverständnis über den Denkmalstitel des 60er Jahre Kunstwerks. Der Leiter des Landesdenkmalamtes - Prof. Dr. Josef Baulig – sieht das anders: Für ihn steht der Bau an der „spannendsten Stelle überhaupt, an der sich Stadtbaugeschichte ablesen lässt.“ Schließlich habe dieser Teil der Landeshauptstadt enormen Geschichtswert und vereine mehrere Epochen der Baugeschichte. Das Staatstheater als Symbol des NS-Regimes und der Walter-Nobis-Bau als Erinnerung an die 60er Jahre seien dabei nur zwei Bauwerke von vielen. Genau aus diesen Gründen habe er auch im Alleingang dieses Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. Schließlich muss Denkmalpflege alle Gebäude schützen, die Geschichtswert haben. Es scheint, als bietet dieses unscheinbare Gebäude deutlich mehr Streitpotenzial, als unser einer wohl vermutet.