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Katastrophenerlass Unwetter

Der Katastrophenerlass enthält die Billigkeitsregelungen für vom Unwetter (31. Mai auf 01. Juni 2018) unmittelbar betroffene Bürgerinnen und Bürger. Bitte setzen Sie sich mit dem für Sie örtlich zuständigen Finanzamt in Verbindung, damit auch in Ihrem Fall individuell geholfen werden kann und Sie schnellstmöglich von den angebotenen Hilfsmaßnahmen profitieren können.