Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Zusatzversorgung

Aufgabe der Zusatzversorgung ist die Gewährleistung einer zusätzlichen Alters-und Hinterbliebenenversorgung neben der gesetzlichen Rente. Diese zusätzliche Versorgung ist die betriebliche Altersversorgung des öffentlichen Dienstes.

Gem. § 1 des Tarifvertrages Altersversorgung (ATV) sind alle Beschäftigten bei der ZVK zu versichern, die unter den Geltungsbereich der in der Anlage 1 zum ATV aufgeführten Tarifverträge fallen, deren Arbeitgeber Mitglied der ZVK sind und die das 17. Lebensjahr vollendet haben. Das Saarland ist Mitglied der ZVK.

Finanzierung der Betriebsrente:

Die Aufwendungen für die Versicherung bei der ZVK werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die an die ZVK zu zahlende Umlage beträgt zur Zeit insgesamt 7,7 % des zvk-pflichtigen (=steuerpflichtigen) Entgelts.

Die Tarifeinigung  für die Beschäftigten im Bereich der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder vom 28.03.2015 sieht neben Gehaltssteigerungen für die Landesbeschäftigten auch Änderungen in der Zusatzversorgung vor, indem zunächst der Umlagebeitrag für die Beschäftigten des Saarlandes  gem. 15. Satzungsänderung vom 05.10.2015 in drei Schritten angehoben wird:

Ab 01.10.2015   : 0,2 v.H. (Arbeitnehmerbeitrag gesamt 1,61 v.H.),

ab 01.07.2016    : 0,3 v.H. (Arbeitnehmerbeitrag gesamt 1,71 v.H.) und

ab 01.07.2017    : 0,4 v.H. (Arbeitnehmerbeitrag gesamt 1,81 v.H.)

des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.

Die vom Arbeitgeber zu tragende Umlage von 6,09 % ist seit 2008 wie folgt steuerfrei:

Jahr                       Beitragsbemessungsgrenze RV                 Höchstbetrag /jährl.    Höchstbetrag / mtl.

2008                      63.600 Euro                                           636 Euro                            53 Euro

2009                      64.800 Euro                                           648 Euro                            54 Euro

2010 / 2011         66.000 Euro                                           660 Euro                            55 Euro

2012                      67.200 Euro                                           672 Euro                            56 Euro

2013                      69.600 Euro                                           696 Euro                            58 Euro

2014                      71.400 Euro                                          1428 Euro                         119 Euro

2015                      72.600 Euro                                         1452 Euro                         121 Euro

2016                      74.400 Euro                                         1488 Euro                         124 Euro

Der Höchstbetrag der steuerfreien Umlage mindert sich um die Summe der Beiträge die als Beiträge für eine  betriebliche Altersversorgung nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei sind. Dies können z.B. Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung sein.

Betriebsrente:

Der Versicherungsfall tritt am 1. Eines Monats ein, von dem an der Anspruch auf gesetzliche Rente wegen Alters oder Vollrente bzw. Erwerbsminderung besteht.

Bezüglich weiterer Auskünfte zu Ihrer Rente wenden Sie sich bitte an die

RZVK - Zusatzversorgungskasse des Saarlandes –

Fritz-Dobisch-Str. 12

66111 Saarbrücken

Telefon: 0681 / 40003-0

E-Mail: info@rzvk-saar.de

Stand: 17.03.2016