Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Vermögenswirksame Leistungen

Arbeitnehmer erhalten monatlich eine vermögenswirksame Leistung im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes.
Die vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers beträgt 6,65 EUR. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Betrag, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht.

Nach Eingang Ihres Antrages bei dem Landesamt für Zentrale Dienste – ZBS –  kann Ihnen der Arbeitgeberanteil maximal 2 Monate rückwirkend innerhalb desselben Kalenderjahres gewährt werden.

Wenn Sie folgende Anlageformen wählen
· Vermögensbeteiligungen z.B. Wertpapiersparvertrag
· Bausparverträge
· Lebensversicherungen
· Sparverträge
können bis zu 74 EUR monatlich bzw. 888 EUR jährlich an das von Ihnen gewählte Anlageinstitut überwiesen werden. Bitte lassen Sie sich bei den entsprechenden Instituten (Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Versicherungen) beraten.

Bitte teilen Sie der ZBS auch rechtzeitig mit, ab wann keine Überweisung mehr auf den Anlagevertrag erfolgen soll (z.B. vorzeitige Kündigung oder Vertragserfüllung). Dies hilft, unnötige Überweisungen zu vermeiden.