Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

TV-L

Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) trat am 1. November 2006 in Kraft. Der TV-L gilt für alle Beschäftigten der Länder mit Ausnahme der Beschäftigten von Berlin und Hessen, die nicht mehr Mitglieder der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sind. Der TV-L ersetzt den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb).

Die wesentlichen Neuerungen des TV-L sind die Vereinheitlichung der tarifvertraglichen   
Arbeitsbedingungen für Arbeiter und Angestellte sowie die Abkehr von der dienstalters- und familienbezogenen Bezahlung hin zu einem erfahrungsorientierten Entgelt.