Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

TVÜ-L

Der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) trat am 1. November 2006 in Kraft. Der TVÜ-L regelt die Überleitung der bei den Ländern Beschäftigten vom BAT und vom MTArb in den TV-L.

Die Beschäftigten wurden zum Stichtag 1. November 2006 von den bisherigen Vergütungs- und Lohngruppen in die neuen Entgeltgruppen des TV-L übergeleitet.