Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Sozialversicherung

Das Sozialversicherungsrecht ist in den Büchern I bis XI Sozialgesetzbuch (=SGB I – XI) geregelt. Es umfasst im wesentlichen folgende Bereiche:

· Gesetzlichen Krankenversicherung - geregelt im SGB V
· Gesetzlichen Pflegeversicherung    - geregelt im SGB VI 
· Gesetzlichen Rentenversicherung  - geregelt im SGB IIII
· Gesetzlichen Arbeitslosenversicherung  -  geregelt im SGB XI


Die Sozialversicherungspflicht ist grundsätzlich von zwei Faktoren abhängig:
· dem Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses und
· der Zahlung von Arbeitsentgelt

Pflichtversichert in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind im allgemeinen Arbeitnehmer sowie Auszubildende. Liegen die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht vor, so kommt die Versicherung kraft Gesetzes zustande.

In bestimmten Fällen ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Sie setzt einen entsprechenden Antrag des Beschäftigten voraus und wird vom zuständigen Versicherungsträger ausgesprochen.

Um Ihre Sozialversicherungspflicht beurteilen zu können, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen.

Bitte füllen Sie bei Ihrer Einstellung den nebenstehenden Erklärungsvordruck K..... sorgfältig aus und senden Sie uns diesen zu.


Wir melden Sie dann für alle Bereiche der Sozialversicherung bei der von Ihnen gewählten Krankenkasse an. Sofern Sie einen Wechsel beabsichtigen, klären Sie dies bitte vorab mit Ihrer bisherigen Krankenkasse ab. Legen Sie dann sobald als möglich eine neue Mitgliedsbescheinigung vor. Nur so ist gewährleistet, dass die Krankenkassenbeiträge an die neu gewählte Krankenkasse abgeführt werden.

Arbeitnehmer können folgende Krankenkassen wählen:
· die gesetzliche Krankenkasse (AOK) des Beschäftigungs- oder Wohnorts,
· jede Ersatzkasse, deren Zuständigkeit sich nach der Satzung auf den Beschäftigungs- oder Wohnort erstreckt,
· eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn die Satzung eine allgemeine Öffnung vorsieht,
· die Knappschaft,
· die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Familienversicherung bestand.