Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Scheidung

Für Tarifbeschäftigte nach TV-L ist der Familienstand nicht mehr zahlungsrelevant, damit erübrigt sich die Vorlage des Scheidungsurteils.

Sollte sich Ihr Nachname geändert haben, senden Sie uns bitte einen Nachweises des Standesamtes über Ihren geänderten Familiennamen zu. 

Sofern Sie Änderungen auf Ihrer Steuerkarte vornehmen lassen müssen, teilen Sie uns dies bitte mit.

Falls Ihre Kinder in Ihrem Haushalt leben, benötigen wir zur Weitergewährung der Besitzstandszulage zusätzlich noch eine Haushaltsbescheinigung. Diese wird von Ihrem Einwohnermeldeamt ausgestellt.