Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Leistungsentgelt

Mit  dem Änderungstarifvertrag zum TV-L vom 01.03.2009  wurde für den Geltungsbereich des TV-L das Leistungsentgelt abgeschafft.

Im Geltungsbereich des TV-Forst wird ein Leistungsentgelt seit dem Jahr 2009 gezahlt.

Das Leistungsentgelt ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt. Es soll dazu beitragen, die Motivation und Eigenverantwortung der Beschäftigten der Forstverwaltung zu stärken und dadurch die Effizienz der forstwirtschaftlichen Einrichtungen und Dienstleistungen zu verbessern.
Festgelegt ist eine Zielgröße von 8 Prozent der Entgeltsumme der Tarifbeschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers, die insgesamt erreicht werden soll.

Nähere Regelungen über die Ausgestaltung der leistungsbezogenen Bezahlung sollen in einem landesbezirklichen Tarifvertrag oder  in einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung festgelegt werden. Da im Jahr 2009 noch keine Vereinbarung zustande gekommen war, erhielten die Forstbeschäftigten nach Nr. 4 der Protokollerklärung zu § 18 TV-Forst mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember 18 Prozent des Tabellenentgelts, das für den Monat September desselben Jahres zustand.