Jubiläumsgeld
Beschäftigte erhalten gem. § 23 Abs. 2 TV-L ein Jubiläumsgeld bei Vollendung einer Beschäftigungszeit
· von 25 Jahren in Höhe von 350 Euro,
· von 40 Jahren in Höhe von 500 Euro.
Das Jubiläumsgeld, das im Monat des Jubiläums zusammen mit den Bezügen gezahlt wird, ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Teilzeitbeschäftigte erhalten das Jubiläumsgeld in voller Höhe.