Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Geburt

Gemäß § 72 Abs. 1 Einkommensteuergesetz wird Kindergeld für Arbeitnehmer eines Landes von ihrem Dienstherrn ausgezahlt.

Für die Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes werden folgende Unterlagen benötigt:

    ·   Geburtsurkunde des Kindes
    ·   Kindergeldantrag KG 1

Sind Sie alleinerziehend, wird zusätzlich noch eine Haushaltsbescheinigung benötigt. Diese wird von Ihrem Einwohnermeldeamt ausgestellt.


Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „ Informationen – Kindergeld“