Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Entgeltumwandlung

Tarifbeschäftigte haben seit dem Inkrafttreten des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Länder (TV-EntgeltU-L) am 01.11.2006 einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Entgeltumwandlung.

Bei einer Entgeltumwandlung verzichtet der Beschäftigte auf einen Teil seines Gehalts zugunsten einer Altersvorsorgezusage. Auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zahlt der Arbeitgeber  einen Teil der Bruttobezüge unmittelbar in eine freiwillige Zusatzrente ein. Dadurch werden diese Entgeltbestandteile in eine wertgleiche Anwartschaft umgewandelt. Hierbei können nur künftige Entgeltansprüche umgewandelt werden, eine  rückwirkende Vereinbarung ist nicht möglich. Die Versicherung leistet im Leistungsfall unmittelbar an den Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Der Arbeitnehmer hat direkt gegen die Versicherung einen Leistungsanspruch.

Das Saarland als Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen an, die Entgeltumwandlung bei der Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (ZVK) als Pensionskasse oder bei Direktversicherungen (Versicherungsunternehmen) durchzuführen. Die Versicherung und den Tarif wählt der einzelne Arbeitnehmer aus.

Zur Durchführung der Entgeltumwandlung sind  mehrere Vertragsabschlüsse erforderlich:
Im Innenverhältnis wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlungsvereinbarung geschlossen, die eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag darstellt und in der vereinbart wird, dass Teile des Bruttoentgelts in eine freiwillige Zusatzrente umgewandelt werden. Der Arbeitgeber schließt sodann im Außenverhältnis mit der ZVK oder der  Direktversicherung einen Versicherungsvertrag. Den Versicherungsantrag muss auch der Arbeitnehmer unterzeichnen. Bei Direktversicherungen ist zusätzlich der Abschluss einer sog. Basisvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer und der Versicherung erforderlich.


Wenn Sie Interesse an der Entgeltumwandlung haben, wenden Sie sich am besten an eine oder mehrere Versicherungen oder die ZVK und lassen sich - auch über die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen - beraten und Angebote machen. Wegen der erforderlichen Bearbeitungszeit sollten Sie darauf achten, dass der Versicherungsbeginn zwei Monate in der Zukunft liegt. Eine rückwirkende Vereinbarung ist ausgeschlossen, da nur künftige Entgeltansprüche umgewandelt werden dürfen.

Wenn Sie sich entschieden haben, reichen Sie bitte einen entsprechenden Versicherungsantrag ein. Anträge auf Abschluss einer Direktversicherung können beim

Landesamt für Zentrale Dienste – ZBS-
Am Halberg 4
66121 Saarbrücken
eingereicht werden.

Für Anträge bei der ZVK sind die personalverwaltenden Dienststellen zuständig.

Die ZVK  für das Saarland ist für Sie erreichbar unter:
Telefon  : 0681/400 03-19  oder 0681/400 03-15
E-Mail    : info@rzvk-saar.de

oder unter der Anschrift

Zusatzversorgungskasse des Saarlandes
-Freiwillige Versicherung-
Fritz-Dobisch-Str. 12
66111 Saarbrücken