Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Bundesangestelltentarifvertrag (BAT)

Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) galt ab dem 1. April 1964 und bestimmte über 40 Jahre die Rechtsverhältnisse der Angestellten des öffentlichen Dienstes. Der BAT wurde für die Landesangestellten  zum 1. November 2006 durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ersetzt. Allerdings gilt die Vergütungsordnung zur Eingruppierung (= Anlage 1 a des BAT) bis zu einer Neuregelung fort.