Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Zuständige Familienkasse

Für Beamte, Ruhestandsbeamte und Tarifbeschäftigte des Saarlandes (= Landesbedienstete) war bis zum 31.10.2022 die Familienkasse des Landesamts für Zentrale Dienste, Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle, Am Halberg 4, 66121 Saarbrücken für die Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld zuständig. Im Zuge der Familienkassenreform und der damit verbundenen Beeendigung der Sonderzuständikgeiten der Familienkassen des öffentlichen Dienstes übernehmen die regional zuständigen Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit ab 01.11.2022 diese Aufgaben (wie z. B. die Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland, https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/familienkasse/familienkasse-rheinland-pfalz-saarland-saarbruecken.html). Ausnahmen hierzu gibt es nicht.