Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.)

Ab dem 01.Januar 2016 sind die an den Berechtigten und an das Kind vergebenen steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) gesetzlich vorgeschriebene Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld(§§ 62, 63 EStG geändert durch das Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften vom 2. Dezember 2014, BGBl. I S. 1922).

Der Berechtigte hat zur Feststellung seines Kindergeldanspruchs den Nachweis der Identität des Kindes grundsätzlich durch die an ihn und das Kind vergebene IdNr. zu führen. Dies gilt bei Neuanträgen, wie auch bei bereits laufenden Kindergeldzahlungen.