Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Praktika

Zur Berufsausbildung gehört auch die Zeit eines Praktikums, sofern dadurch Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind und es sich nicht lediglich um ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis handelt. Ein Praktikum ist immer Berufsausbildung, wenn es nach der entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Wird das Praktikum als Zugangsvoraussetzung für eine Ausbildung vorgesehen oder empfohlen, ist ebenfalls eine Berücksichtigung als Berufsausbildung möglich.