Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Kindergeldnummer / Personalnummer

Für Beamte, Ruhestandsbeamte und Tarifbeschäftigte des Saarlandes (= Landesbedienstete) war bis zum 31.10.2022 die Familienkasse des Landesamts für Zentrale Dienste, Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle, Am Halberg 4, 66121 Saarbrücken für die Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld zuständig. Im Zuge der Familienkassenreform und der damit verbundenen Beeendigung der Sonderzuständikgeiten der Familienkassen des öffentlichen Dienstes übernehmen die regional zuständigen Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit ab 01.11.2022 diese Aufgaben. Ausnahmen hierzu gibt es nicht.

Die für Sie zuständige Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (wie z. B. die Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland, https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/familienkasse/familienkasse-rheinland-pfalz-saarland-saarbruecken.html) weist Ihnen eine Kindergeldnummer zu. Ihre Personalnummer hat ab dem 01.11.2022 im Verfahren der Festsetzung und Zahlung von Kindergeld keine Bedeutung mehr.