Kinderfreibetrag
Freibetrag für Kinder
Der Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal ist bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Finanzamt zu beantragen und wird im Rahmen des sog. ELStAM-Verfahrens an die Bezüge/Entgeltstelle der ZBS gemeldet und dann bei der Zahlung Ihrer Bezüge/Versorgungsbezüge/Entgelten steuerlich berücksichtigt. Die entsprechend zuständigen Finanzämter geben darüber Auskunft, wie ein Kinderfreibetrag beantragt werden kann und unter welchen Voraussetzungen dieser gewährt wird. Die Familienkasse des Landesamts für Zentrale Dienste kann hierzu keine Auskünfte erteilen. Ebenso gibt die Familienkasse in diesem Zusammenhang keine Auskünfte zu Ihren Bezügen/Entgelten. Hierzu wird u.a. auch auf die im Bereich „Besoldung und Versorgung“ unter den Suchbegriffen „Steuerabzug/Steuerkarte und Steuerklasse“ abrufbaren Informationen verwiesen.