Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes
Änderung ab 01.01.2012
Eine Prognose und Prüfung der Einkünfte und Bezüge eine volljährigen Kindes entfällt grundsätzlich für Festsetzungszeiträume ab dem Kalenderjahr 2012. Davon unberührt bleibt eine Prüfung der Einkünfte und Bezüge nach § 32 Abs. 4 Satz 2 bis 10 EStG (in der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung) hinsichtlich der Kindergeldfestsetzungen, die Zeiträume vor dem 1. Januar 2012 betreffen.