Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Berufsausbildung

Zur beruflichen Ausbildung zählt, neben einer Lehre, auch der Besuch allgemeinbildender Schulen, ein Studium an einer Fachhochschule oder einer Hochschule sowie eine weiterführende Ausbildung oder die Ausbildung für einen weiteren Beruf.  

Lesen Sie hierzu auch die Erläuterungen im Kindergeldmerkblatt und zu: