Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Au Pair

Sprachaufenthalte im Ausland sind regelmäßig als Berufsausbildung anzuerkennen, wenn der Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen dem ausbildungswilligen Kind nicht alleine überlassen bleibt (z. B. durch Besuch einer allgemeinbildenden Schule, eines Colleges oder einer Universität). In allen anderen Fällen – insbesondere bei Auslandsaufenthalten im Rahmen von Au-pair-Verhältnissen – setzt die Anerkennung voraus, dass der Aufenthalt von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht (grundsätzlich mind. 10 Wochenstunden) begleitet wird.

Entsprechende Nachweise werden von der Familienkasse nur in Deutsch akzeptiert (ggf. sind beglaubigte Übersetzungen entsprechender Bescheinigungen vorzulegen)!