Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Arbeitslosigkeit des Kindes

Kindergeld wird auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland oder einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger (Arbeitsgemeinschaft / Kommune) als Arbeitsuchender gemeldet ist.

Hat das Kind vor Vollendung des 21. Lebensjahres den gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst geleistet, kann für diese Zeit Kindergeld über das 21. Lebensjahr hinaus gezahlt werden.