Altersgrenze
Kindergeld kann ab Januar 2007 grundsätzlich längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes weitergezahlt werden. Bei volljährigen Kindern mit Behinderung kann - soweit die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen - Kindergeld über das 25. Lebensjahr gezahlt werden.
Lesen Sie hierzu auch die Erläuterungen im Kindergeldmerkblatt und zu: