Thema: Besoldung, Versorgung und Beihilfe

Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Kindergeld wird auch für eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von längstens 4 Monaten gezahlt.

Der Antritt des nächsten Ausbildungsabschnitts muss also im fünften Monat erfolgen.

Erfolgt er zu einem späteren Zeitpunkt liegt eine Übergangszeit nicht vor. Soweit kein anderer kindergeldrechtlicher Berücksichtigungstatbestand gegeben ist, muss das ggf. bereits gezahlte Kindergeld zurückerstattet werden.

Lesen Sie hierzu auch die Erläuterungen zu: